Nachtrag: 23.02.2022

Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 18, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Herr Langhard verweist darauf, dass sich alle Fraktionen darüber einig seien, auf übliche Haushaltsreden verzichten zu wollen und er sich dem anschließe, es sei dennoch an dieser Stelle geboten, auf die aktuelle Diskussion bezüglich der Integrationshelfer*innen einzugehen. Er habe am Tag vor Sitzung ein klärendes Gespräch mit Eltern und Schulleitungen geführt, sodass wegen der gefundenen Klarheit nur wenige Besucher*innen anwesend zu sein scheinen. In dem Gespräch habe er sein Bedauern über die unglückliche Kommunikation ausgedrückt. Leider sei die unterbliebene Kommunikation durch Dritte, allerdings nicht mit vollständigen Informationen, ersetzt worden. Man habe bei der Berichterstattung versäumt mitzuteilen, dass der Jugendhilfeausschuss eine Evaluation beschlossen hätte, die in einer gemeinsamen Sitzung von Jugendhilfeausschuss und Schulausschuss vorgestellt werden solle, dass sich bis zu den Sommerferien keine Veränderungen ergeben würden und, dass er die Zusage gegeben habe, die politischen Gremien sofort mit dem Thema zu betrauen zu wollen, wenn sich Probleme abzeichneten. Die Diskussion wäre so wahrscheinlich weniger emotional gewesen.

Er halte auch die Vorgehensweise für richtig, der Verwaltung über ein Finanzziel die Richtung vorzugeben.

Herr Langhard habe in dem Gespräch deutlich gemacht, dass die Gesamtlage der städtischen Finanzen ein entschlossenes Handeln erfordere.

Man werde es gemeinsam wieder schaffen, trotz der widrigen Umstände, einen ausgeglichenen Haushalt bei unverändertem Hebesatz der Grundsteuer von 742 Punkten aufzustellen, weil Politik und Verwaltung gemeinsam über eine kostenbewusste Diskussion des Haushaltsentwurfs, über den globalen Minderaufwand mit einer pauschalen Kürzung von rund 1 Mio. Euro und über den Bereich der Personalkosten mit 1,2 Mio. Euro ambitionierte Ziele für das Jahr 2022 in den Haushalt geschrieben hätten.

Die gemeinsamen Konsolidierungsbemühungen hätten noch einen offenen Punkt.

Die singuläre Betrachtung von „nur“ 83.000 Euro für die Inklusionshelfer*innen sei vor diesem Hintergrund nicht zulässig. Es sei nicht das einzige, sondern eines von vielen Themen bei der Aufstellung des Etats.

Der vorliegende Antrag von SPD und CDU stelle klar, was schon im Finanzausschuss besprochen worden sei, nämlich die Erarbeitung eines Konzepts mit der Zusicherung einer Notbremse, falls die 10 % nicht darstellbar seien. Trotz aller Sensibilität des Themas müsse es möglich sein, nicht nur vor dem Hintergrund eines Haushaltsansatzes von 1,75 Mio. Euro, auch hier Konsolidierungsmaßnahmen prüfen und ein moderates Konsolidierungsziel formulieren zu können.

Herr Langhard bedankt sich für den konstruktiven Diskurs im Rahmen der Beratungen des Etats und dafür als Verwaltung auch sensible Themen auf die politische Agenda setzen zu können. Dies mache ihm als Bürger und Bürgermeister der Stadt Schwelm Mut für die schwierigen Themen, die in den kommenden Jahren noch hervortreten würden.

Er verspricht nach Beschluss des Haushalts würden das Ergebnis der Evaluation und die daraus abgeleiteten Maßnahmen besser kommuniziert. Er bietet dazu den Eltern und Betroffenen noch einmal das Gespräch an.

 

Herr Gießwein meint, zu diesem Thema gebe es viel zu sagen. Auch hätten sich viele Fachmenschen außerhalb der Verwaltung geäußert. Deswegen wolle er lieber mit der Mär über die 10 %-Kostenreduzierung aufräumen. Diesem Wert nach wäre für 10 % eine Einsparung von 220.000 Euro nötig. 325.000 Euro für weiterführende Schulen sowie 500.000 € für Schulen außerhalb Schwelm abgezogen, blieben 1,37 Mio. Euro übrig, was dazu führe, dass 15 % an den Grundschulen gekürzt werden müssten und nicht 10 %.

Inhaltlich müsse er seinen Antrag nicht begründen, im Fachausschuss sei alles gesagt worden. Es würde vielmehr deutlich, wie wichtig das alles sei und zwar mehr als, was zurzeit diskutiert würde. Sollte der Bürgermeister es nicht schaffen, irgendwie bis zu den Sommerferien auf diese 15 % zu kommen, so müsse das Geld überplanmäßig bereitgestellt werden.

Es solle an der Poollösung festgehalten werden, da dies allen Kindern und nicht nur individuell Betroffenen helfe, anstatt dass Druck auf Eltern und Schulleitungen, Kinder und Geringverdienende dazu Steuerung über Geld erfolge.

Er fragt Herrn Langhard, wie dieser die Summe von 15 % erreichen wolle, ob er zumindest eine Idee habe, wenn es nicht Stundenkürzungen sein sollten. Er sei überzeugt davon, dass die Poollösung das richtige Konzept sei. Der richtige Weg sei es, Problem und mögliche Lösungen zu evaluieren und dann ein neues Konzept zu entwickeln. Der vom Bürgermeister vorgeschlagene Weg sei genau der falsche. Wenn z. B. KiTa-Leitungen nur Dienst nach Vorschrift machten, so könnten alle einpacken. Dann müssten sogar neue Leute eingestellt werden. Niemand arbeite so. Jeder leiste ab und zu Aufgaben, die nicht zu seiner Zuständigkeit laut Gesetz gehörten. Sollte das anders sein, dann brauche man an dieser Stelle eine Individual- und keine Poollösung.

Man müsse sich ebenfalls vor Augen halten, dass Stundenkürzungen auch weniger Lohn bedeuteten, unabhängig davon, ob die Stelle auskömmlich sei oder nicht. Dies belaste, die ohnehin nicht viel verdienenden Integrationshelfer*innen über Gebühr.

Herr Gießwein sei gespannt, wie es weitergehe, seine Fraktion stimme natürlich für den gemeinsamen Antrag. Den Antrag von CDU/SPD lehne man dagegen zweifelsfrei ab.

 

Herr Flüshöh verweist darauf, dass bei der Erprobung der Poollösung 2015/2016 alle Fraktionen „dafür“ gewesen seien. Auch heute sei das noch der richtige Weg. Damals sei bei allen die Überlegung gewesen, die Kosten stabil zu halten.

Man müsse auseinander halten, dass es hier um Inklusion gehe, also die Förderung von Menschen mit Behinderung und deren Teilhabe am System Schule, und nicht um Integration. Die Poollösung sei daher überauskömmlich. Es gebe keine andere Stadt oder nur wenige andere im Umkreis, die so auskömmlich finanziert seien diesbezüglich, wie Schwelm. Bis jetzt habe man das alles so mitgetragen, aber man müsse schon diskutieren, welche Aufgaben vorgenommen würden. Betreuung, Unterrichtsübernahme, Sprachförderung, Verwaltungsaufgaben etc. seien keine Aufgaben, die Integrationshelfer*innen wahrzunehmen hätten, es aber faktisch täten. Es sei zwar auch die Aufgabe der Stadt sozial benachteiligte Kinder zu fördern, jedoch nicht an dieser Stelle. Die bereitgestellten Mittel sollten direkt den Kindern zugutekommen, nicht in Verwaltungsarbeit versanden. Es gehe hier um Inklusion, die nicht gefördert würde, wenn die Integrationskraft Verwaltungsaufgaben erledige. Die einzige Frage, die sich stelle - das müsse der Bürgermeister mit Eltern, Schulleitungen etc. überprüfen - sei, ob die Hilfe direkt bei den behinderten Kindern ankomme. Man müsse dann eher in die Einzelanträge, d. h. das gesetzliche System, übergehen, weil man dann sicher sein könne, dass die Hilfe da ankomme, wo sie benötigt werde.

 

Herr Kranz möchte zwei Dinge beachtet sehen. Es habe zu dieser Frage, Argumente im Jugendhilfeausschuss und im Finanzausschuss gegeben, wobei die des Jugendhilfeausschusses überwogen hätten. Herr Langhard solle eine Einsparung über Kreativität und nicht über Stundenkürzungen vornehmen. Man könne aber auch umgekehrt vorgehen und erst einmal die Poollösung nutzen, um Schüler*innen und Integrationshelfer*innen höhere Sicherheit bieten zu können.

 

Herr Ergen fragt, wieso dieser krasse Widerspruch bezüglich dessen, was von SPD/CDU gesagt worden sei, erst jetzt auftrete. Kürzungen ohne Qualitätsverlust würden nie funktionieren, vor allem nicht, wenn sie ins Blaue hinein getätigt würden. Man müsse zunächst gucken, was denn überhaupt Sinn mache. Wenn kleine Parteien, die grundverschieden seien, zusammenkommen und sich zu einem gemeinsamen Antrag zusammenschließen, wenn kleine Kinder Plakaten malten, wenn es Petitionen gebe, dann müsse man doch hellhörig werden und sich fragen, ob das alles so richtig sei.

 

Herr Beckmann schließt sich der Problemdarstellung durch Herrn Flüshöh an und bittet CDU/SPD um Unterstützung des gemeinsamen Antrags. Ein kurzfristiges Klären sei nicht der feine Weg, es müsse in Ruhe und mit Sorgfalt gearbeitet werden.

 

Herr Kirschner teilt mit, die SPD habe schon sehr früh die Poollösung unterstützt, da es um Inklusion ginge. Das gesetzliche System sei so ausgestaltet, dass jedes Kind/jedes Elternteil einen Antrag zu stellen habe. Das führe dazu, dass die Hilfen nicht niedrigschwellig zugänglich seien. Die Hilfe solle doch direkt bei den Kindern ankommen, unabhängig davon, ob die Eltern willig und fähig seien, einen Antrag zu stellen.

In anderen Städten würde das gesetzliche System aktuell benutzt und es zeige sich dort, dass dieses System ohne Poollösung sehr beschwerlich sei. Es führe nicht zu direkter Hilfeleistung. In Schwelm wolle man doch am guten System festhalten, man müsse nur nach Optimierungen schauen. Der Rat diskutiere hier unter der Überschrift „Haushalt“. Herr Kirschner wolle am Haushalt sparen, nicht an den Kindern. Eine Forderung nach Kassenlage werde es mit ihm nicht geben. Er wolle auf die aktuelle Situation im Februar schauen, es könne im Rahmen der Haushaltsdebatte nicht sein, dass Mittel nicht auskömmlich seien und später noch „draufgezahlt“ werden müsse. Tatsächlich habe der Jugendhilfeausschuss eine maximale Einsparung von 10 % beschieden. Er habe keine Ahnung, wie Informationen an die Presse gekommen seien, die überhaupt nichts zur Sache beitragen würden. Es sei daher wichtig, den Antrag und die Argumentation auf der Sachebene zu halten ohne ein Hochkochen in der Öffentlichkeit zu provozieren. Herr Kirschner vertraue an dieser Stelle dem Bürgermeister. Alle wollten sinnvolle Lösungen, die nicht zulasten der Kinder gingen. So werde es in Schwelm ein erstklassiges System geben, in dem immer noch mehr Geld ausgegeben werde, als in anderen Städten.

 

Herr K. Müller hält die vorangegangen Reden lediglich für Selbstdarstellungen. Er sei selbst Lehrer. Wenn der Rat über den Haushalt rede, dann rede er immer auch über Menschen. Kürzungen bei Menschen dürfe es aber nicht geben.

 

Herr Schweinsberg betont, die Redner und die öffentliche Debatten arbeiteten sich an Herrn Langhard ab, es dürfe aber nicht vergessen werden, dass der Verwaltungsvorstand ein gemeinsames Gremium und er für den Bereich Schule zuständig sei. Die Poollösung solle keinesfalls aufgegeben werden. Es sei immer alles getan worden, um nicht an die Kosten für Kinder und Jugendliche zu gehen, aber irgendwann einmal sei „die Zitrone ausgepresst“. Die Verwaltung sei aufgefordert worden, 10 % einzusparen, da müsse man moderat vorgehen. Ab dem Sommer gelten neue Mindestlöhne, dann komme man mit den 10 % hin. Alle Bereiche müssten den Hebesatz für Bürger*innen tragen. Sollte man zu gar keiner Lösung kommen, so müsse es dann eine Haushaltsüberschreitung geben. Diese werde er aus tiefster Überzeugung mittragen.

 

Herr Gießwein meint, der Beschluss heute habe mit Hebesätzen nichts zu tun. Reserven gebe es genug. Er fragt, ob die Mindestlöhne miteingearbeitet seien. Dies müsse in den Änderungslisten zu finden sein.

 

Herr Schweinsberg erklärt, es handle sich nicht um spitzgerechnete Zahlen, sondern um eine pauschalierte Berechnung, weil in der Woche erst über den Mindestlohn entschieden worden sei.

 

Bezüglich der anstehenden Abstimmung verweist Herr Langhard auf die zwei vorliegenden Anträge zur selben Sache. Nach seiner Wertung handele es sich bei dem Antrag von SPD und CDU um den weitergehenden.

 

Herr Gießwein stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung und führt aus, dass sein Antrag der weitergehende sei, deswegen müsse über diesen zuerst abgestimmt werden. Der Antrag von SPD/CDU sei nur ein Begleitantrag.

 

Herr Langhard widerspricht und stellt den Antrag von SPD/CDU zur Abstimmung.

 


Beschluss:

 

1. Die Verwaltung wird gemeinsam mit allen Beteiligten bis zu den Sommerferien 2022 ein Konzept erarbeiten und abstimmen, das die Bereitstellung von Integrationshelfer*innen im Grundschulbereich auf Grundlage der bereitgestellten Haushaltsmittel im Rahmen einer sog. Poollösung vorsieht. Dieses soll weiterhin gewährleisten, dass insbesondere Kinder, die präventiv gefördert werden oder einen festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf haben, durch eine feste Bezugsperson im Klassenverband individuell unterstützt werden. Davor erfolgt keine Änderung im Bereich der Integrationshilfe. Das Konzept wird in seiner Umsetzung dauerhaft evaluiert.

 

2. Sollten aus Sicht der Eltern und/oder der Schulleitungen Bedenken bestehen, ob eine Poollösung gemäß Ziffer 1. bestehenden Förderbedarfen hinreichend gerecht wird, kann die Poollösung beendet und jedem förderbedürftigen Kind auf Basis des gesetzlichen Systems wieder ein*e individuelle*r Integrationshelfer*in zur Seite gestellt werden.

 

3. Wenn und soweit die im Haushalt veranschlagten Mittel sich im Zuge einer Evaluierung  der erarbeiteten Poollösung (Ziffer 1) oder nach einer Rückkehr zu Individualansprüchen (Ziffer 2) als unzureichend erweisen, werden wir noch im Haushaltsjahr 2022 überplanmäßige Mittel bereitstellen, damit die benötigte Förderung und Unterstützung aller förderbedürftigen Kinder immer und zu jeder Zeit gewährleistet ist.

 

4. Die Verwaltung soll eine Teilnahme am Projekt students@school zur gezielten Förderung in den Bereichen „Mathematik“ und „Sprachen“ sowie an weiteren geeigneten Förderprogrammen z.B. „Ankommen und Aufholen“) prüfen, vorbereiten und umsetzen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

056/2022

dafür

22

 

dagegen:

18

 

Enthaltungen:

0