Nachtrag: 22.02.2022
Sitzung: 24.02.2022 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 9, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 153/2021/1/1
Beschluss:
1.
Der Rat der Stadt Schwelm beschließt die Aufhebung des Beschlusses vom 30.09.2021 (SV-Nr. 153/2021), welcher gem. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV.NRW S. 1162) zur
29. FNP-Änderung (Bereich Zassenhaus-Gelände) gefasst wurde.
2.
Die im
Rahmen der zweiten erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangene
Anregung wird,
wie in der beigefügten Abwägungstabelle
(Anlage 1, Seite 21-23) dargestellt, abgewogen.
Weiter wird zur Kenntnis genommen, dass während der weiteren Beteiligungen der
Öffentlichkeit – außer der vorgenannten – keine Anregungen / Stellungnahmen bei
der Verwaltung eingegangen sind.
3.
Die im Rahmen aller (gem. § 4 Abs. 1 BauGB, gem. § 4 Abs. 2
BauGB, erneut gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V.
m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB und zweite erneute Beteiligung
gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs.
3 BauGB) durchgeführten
Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
BauGB vorgetragenen Anregungen werden wie in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 1) dargestellt, gegeneinander und
untereinander abgewogen.
4.
Gem.
der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 15.11.2016 (GV.NRW S. 1162) wird die 29. FNP-Änderung (Bereich
Zassenhaus-Gelände) der Stadt Schwelm (Anlage 2) beschlossen.
Der dazugehörige Erläuterungsbericht (Anlage 3), die Informationen zu
umwelt-relevanten Aspekten (Umweltbericht, Anlage 4) und die Auswirkungsanalyse
(Anlage 5) werden als Entscheidungsbegründung übernommen.
5. Die
29. Änderung des FNP (Bereich Zassenhaus-Gelände) der Stadt Schwelm wird gem. §
6 Abs. 1 BauGB der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt.
6. Die Erteilung der Genehmigung wird gem. § 6 Abs. 5 BauGB mit der zusammenfassenden Erklärung ortsüblich bekannt gemacht.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
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153/2021/1 |
dafür |
30 |
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dagegen: |
9 |
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Enthaltungen: |
0 |