Nachtrag: 22.02.2022

Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 9, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.       Der Rat der Stadt Schwelm beschließt die Aufhebung des Beschlusses vom 30.09.2021 (SV-Nr. 153/2021), welcher gem. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV.NRW S. 1162) zur 29. FNP-Änderung (Bereich Zassenhaus-Gelände) gefasst wurde.          

2.       Die im Rahmen der zweiten erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangene Anregung wird,  wie in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 1, Seite 21-23) dargestellt, abgewogen.      
Weiter wird zur Kenntnis genommen, dass während der weiteren Beteiligungen der Öffentlichkeit – außer der vorgenannten – keine Anregungen / Stellungnahmen bei der Verwaltung eingegangen sind.             


3.       Die im Rahmen aller (gem. § 4 Abs. 1 BauGB, gem. § 4 Abs. 2 BauGB, erneut gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB und zweite erneute Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB  i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB) durchgeführten Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB vorgetragenen Anregungen werden wie in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 1) dargestellt, gegeneinander und untereinander abgewogen.      

4.       Gem. der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV.NRW S. 1162) wird die 29. FNP-Änderung (Bereich Zassenhaus-Gelände) der Stadt Schwelm (Anlage 2) beschlossen.            

Der dazugehörige Erläuterungsbericht (Anlage 3), die Informationen zu umwelt-relevanten Aspekten (Umweltbericht, Anlage 4) und die Auswirkungsanalyse (Anlage 5) werden als Entscheidungsbegründung übernommen.         

5.       Die 29. Änderung des FNP (Bereich Zassenhaus-Gelände) der Stadt Schwelm wird gem. § 6 Abs. 1 BauGB der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt.

6.       Die Erteilung der Genehmigung wird gem. § 6 Abs. 5 BauGB mit der zusammenfassenden Erklärung ortsüblich bekannt gemacht.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

153/2021/1

dafür

30

 

dagegen:

9

 

Enthaltungen:

0