Herr Ergen wünscht eine Neuprotokollierung seines Redebeitrags aus der Sitzung vom 24.02.2022. Der Text wird wie folgt protokolliert:

 

„Herr Ergen kritisiert die unzureichende Kommunikation bei der Einbringung des Themas und bezeichnet den nachträglichen Antrag von SPD und CDU als Schadensbegrenzung. Herr Ergen fragt, wieso dieser krasse Widerspruch bezüglich dessen, was von SPD/CDU auf der einen und den Grundschulleitungen auf der anderen Seite gesagt worden sei, erst jetzt thematisiert werde. Kürzungen ohne Qualitätsverlust würden nie funktionieren, vor allem nicht, wenn sie ins Blaue hinein getätigt würden. Man müsse zunächst gucken, was denn überhaupt Sinn mache und funktioniere.

Herr Ergen bestätigt Herrn Gießweins Erläuterung zu den Kosten (15% vs.10%). Es seien tatsächlich 15 %, die Zahlen habe er persönlich von der Verwaltung erhalten.

Wenn kleine Parteien, die grundverschieden seien, zusammenkommen und sich zu einem gemeinsamen Antrag zusammenschließen, wenn kleine Kinder Plakaten malten, wenn es Petitionen gebe, dann müsse man doch hellhörig werden und sich fragen, ob das alles so richtig sei.“

 

Zudem rügt Herr Dr. Bockelmann, dass seine Befangenheit nicht protokolliert worden sei. Er hatte sich an der Abstimmung nicht beteiligt:

 

„Herr Dr. Bockelmann erklärt sich für befangen und nimmt nicht an der Abstimmung zu TOP 7 der öffentlichen Vorlage 047/2022  teil.“