Beschluss:

 

1.       Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB eingegangenen Anregungen werden, wie in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 1, Seite 1-4) dargestellt, gegeneinander und untereinander abgewogen. Weiter wird zur Kenntnis genommen, dass während der Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. §§ 3 (1) und 3 (2) BauGB – außer den vorgenannten – keine Anregungen / Stellungnahmen bei der Verwaltung eingegangen sind.                             
       

2.       Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4(1) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4(2) BauGB vorgetragenen Anregungen werden, wie in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 1) dargestellt, gegeneinander und untereinander abgewogen.      

3.       Gem. § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3624) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV.NRW S. 1162) wird der Bebauungsplan Nr. 108 „In der Graslake, Jesinghauser Straße“ der Stadt Schwelm (Anlage 2) einschließlich der dazugehörigen Begründung (Anlage 3), des Umweltberichtes (§ 2 Abs. 4 BauGB) (Anlage 4), des artenschutzrechtlichen Beitrages (Anlage 5), der schalltechnischen Untersuchung (Anlage 6), des Verkehrsgutachtens (Anlage 7), des Formulars zur Überprüfung der Umsetzung der Ziele der „Lokalen Agenda 21“ (Anlage 8) sowie der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung (Anlage 9) als Satzung beschlossen.    
       
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke der Gemarkung Schwelm,
Flur 15, Flurstücke 50, 57, 58, 59, 62 und teilweise Flurstück 63. Den genauen Geltungsbereich setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs. 7 BauGB).

 


 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

026/2022

dafür

13

 

dagegen:

 

 

Enthaltungen:

6