Beschluss:

 

1.       Es   wird zur Kenntnis genommen, dass während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB keine Anregungen / Stellungnahmen bei der Verwaltung eingegangen sind. 

2.       Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB vorgetragenen Anregungen werden, wie in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 1) dargestellt, gegeneinander und untereinander abgewogen.      

3.       Gem. der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV.NRW S. 1162) wird die 31. FNP-Änderung (Bereich Jesinghauser Straße) der Stadt Schwelm (Anlage 2) beschlossen.             

Der dazugehörige Erläuterungsbericht (Anlage 3) und die Informationen zu umweltrelevanten Aspekten (Umweltbericht, Anlage 4) werden als Entscheidungsbegründung übernommen.    

4.       Die 31. Änderung des FNP (Bereich Jesinghauser Straße) der Stadt Schwelm wird gem. § 6 Abs. 1 BauGB der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt.

5.       Die Erteilung der Genehmigung wird gem. § 6 Abs. 5 BauGB mit der zusammenfassenden Erklärung ortsüblich bekannt gemacht.

 


 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

027/2022

dafür

16

 

dagegen:

 

 

Enthaltungen:

3