Sitzung: 10.02.2022 Hauptausschuss
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Abstimmung: Ja: 16, Enthaltungen: 3
Vorlage: 027/2022
Beschluss:
1.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB keine Anregungen /
Stellungnahmen bei der Verwaltung eingegangen sind.
2.
Die im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB und der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB vorgetragenen
Anregungen werden, wie in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 1)
dargestellt, gegeneinander und untereinander abgewogen.
3.
Gem.
der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 15.11.2016 (GV.NRW S. 1162) wird die 31. FNP-Änderung (Bereich Jesinghauser
Straße) der Stadt Schwelm (Anlage 2) beschlossen.
Der dazugehörige Erläuterungsbericht (Anlage 3) und die Informationen zu
umweltrelevanten Aspekten (Umweltbericht, Anlage 4) werden als
Entscheidungsbegründung übernommen.
4. Die
31. Änderung des FNP (Bereich Jesinghauser Straße) der Stadt Schwelm wird gem.
§ 6 Abs. 1 BauGB der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt.
5. Die Erteilung der Genehmigung wird gem. § 6 Abs. 5 BauGB mit der zusammenfassenden Erklärung ortsüblich bekannt gemacht.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
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027/2022 |
dafür |
16 |
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dagegen: |
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Enthaltungen: |
3 |