Herr Weidenfeld bezieht Stellung zu dem Projekt und hebt hervor, dass die breite Bürgeraufklärung die Akzeptanz in der Bevölkerung gesichert habe.

Herr Kranz weist darauf hin, dass im Hauptausschuss über die Hauptanbindung über die Lessingstr. gesprochen wurde und der Verkehr nur in Ausnahmefällen über den Zamenhofweg geleitet würde.


Beschluss:

1.    Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB vorgebrachten Anregungen werden wie in der Sitzungsvorlage 155/2008 dargestellt, abgewogen.

2.    Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden, wie in der Sitzungsvorlage 155/2008 dargestellt, abgewogen.

3.   Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 79 “Zamenhofweg“,  einschließlich der Entwurfsbegründung und der textlichen Festsetzungen (Anlagen zur Sitzungsvorlage Nr. 155/2008) beschlossen.

      Es liegen Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten vor:

·         Stadtökologischer Fachbeitrag

      Diese Unterlagen können während der Offenlegung eingesehen werden.

Von der Regelung des § 4 a Abs. 6 BauGB, dass unter den darin genannten Voraussetzungen Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegeben werden, unberücksichtigt bleiben, wird Gebrauch gemacht.

Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke  (Stand 02.09.2008) Gemarkung Schwelm, Flur 21, Flurstücke 387 (387.), 511 (tlw.), 545, 546, 547 und 596 (tlw.).

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Planentwurfes zu Bebauungsplan Nr. 79 „Zamenhofweg“ die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung, durchzuführen.        

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

X

 

dafür

 

 

dagegen:

 

 

Enthaltungen:

 

 

befangen: Dr. Steinrücke