Sitzung: 03.02.2022 Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 4, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: 154/2021/1
Herr Schier (Vorsitzender des Ausschusses / SPD) richtet sich an die Mitglieder des Ausschusses und fragt nach, ob es Fragen zum Tagesordnungspunkt gebe. Da dies nicht der Fall ist, ruft er im Anschluss zur Abstimmung über den in der Vorlage 154/2021/1 vorgeschlagenen Beschluss auf.
Beschluss:
1.
Der
Rat der Stadt Schwelm beschließt die Aufhebung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 BauGB vom 30.09.2021 (SV-Nr.
154/2021), welcher gem. den §§ 7 und 41 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV
NW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV.NRW
S. 1162) zum Bebauungsplan Nr. 106 „Zassenhaus-Gelände“ gefasst wurde.
2.
Die im Rahmen
der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangene Anre- gung wird, wie in der beigefügten
Abwägungstabelle (Anlage 1, Seite 21-23) dar-
gestellt, abgewogen. Weiter wird zur Kenntnis genommen, dass
während der weiteren Beteiligungen der Öffentlichkeit – außer der vorgenannten
– keine Anregungen / Stellungnahmen bei der Verwaltung eingegangen sind.
3.
Die
im Rahmen aller durchgeführten Beteiligungen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB vorgetragenen Anregungen werden, wie
in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 1)
dargestellt, gegeneinander und untereinander abgewogen.
4.
Gem.
§ 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S.
3624) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV.NRW S. 1162) wird der
Bebauungsplan Nr. 106 „Zassenhaus-Gelände“ der Stadt Schwelm (Anlage 2)
einschließlich der dazugehörigen Begründung (Anlage 3), des Umweltberichtes (§
2 Abs. 4 BauGB) (Anlage 4), des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (ASP 1+2)
(Anlage 5), der
Auswirkungsanalyse (Anlage 6), des Baugrundgutachtens (Anlage 7), des
Schallgutachtens (Anlage 8), des Verkehrsgutachtens (Anlage 9) und der
Altlastenuntersuchung (Anlage 10) als Satzung
beschlossen.
Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke der
Gemarkung Schwelm, Flur 13, Flurstücke 542 tlw., 558, 743 tlw., 744, 745 tlw., 978
und 979. Den genauen Geltungsbereich setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs. 7
BauGB).
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
|
|
dafür |
11 |
|
dagegen: |
4 |
|
Enthaltungen: |
3 |