Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Herr Schier (Vorsitzender des Ausschusses / SPD) richtet sich an die Mitglieder des Ausschusses und fragt nach, ob es Fragen zum Tagesordnungspunkt gebe. Da dies nicht der Fall ist, ruft er im Anschluss zur Abstimmung über den in der Vorlage 153/2021/1 vorgeschlagenen Beschluss auf.


Beschluss:

 

1.      Der Rat der Stadt Schwelm beschließt die Aufhebung des Beschlusses vom 30.09.2021 (SV-Nr. 153/2021), welcher gem. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV.NRW S. 1162) zur 29. FNP-Änderung (Bereich Zassenhaus-Gelände) gefasst wurde. 

2.      Die im Rahmen der zweiten erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangene Anregung wird, wie in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 1, Seite 21-23) dargestellt, abgewogen. 
Weiter wird zur Kenntnis genommen, dass während der weiteren Beteiligungen der Öffentlichkeit – außer der vorgenannten – keine Anregungen / Stellungnahmen bei der Verwaltung eingegangen sind.      


3.      Die im Rahmen aller durchgeführten Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB vorgetragenen Anregungen werden, wie in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 1) dargestellt, gegeneinander und untereinander abgewogen.       

4.      Gem. der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV.NRW S. 1162) wird die 29. FNP-Änderung (Bereich Zassenhaus-Gelände) der Stadt Schwelm (Anlage 2) beschlossen.     

Der dazugehörige Erläuterungsbericht (Anlage 3), die Informationen zu umwelt-relevanten Aspekten (Umweltbericht, Anlage 4) und die Auswirkungsanalyse (Anlage 5) werden als Entscheidungsbegründung übernommen.       

5.      Die 29. Änderung des FNP (Bereich Zassenhaus-Gelände) der Stadt Schwelm wird gem. § 6 Abs. 1 BauGB der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt.

6.      Die Erteilung der Genehmigung wird gem. § 6 Abs. 5 BauGB mit der zusammenfassenden Erklärung ortsüblich bekannt gemacht.

 


 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

dafür

14

 

dagegen:

4

 

Enthaltungen:

0