Sitzung: 03.02.2022 Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 153/2021/1
Herr Schier (Vorsitzender des Ausschusses / SPD) richtet sich an die Mitglieder des Ausschusses und fragt nach, ob es Fragen zum Tagesordnungspunkt gebe. Da dies nicht der Fall ist, ruft er im Anschluss zur Abstimmung über den in der Vorlage 153/2021/1 vorgeschlagenen Beschluss auf.
Beschluss:
1.
Der
Rat der Stadt Schwelm beschließt die Aufhebung des Beschlusses vom 30.09.2021 (SV-Nr. 153/2021), welcher gem. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV.NRW S. 1162) zur
29. FNP-Änderung (Bereich Zassenhaus-Gelände) gefasst wurde.
2.
Die im Rahmen
der zweiten erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangene Anregung wird, wie in der beigefügten
Abwägungstabelle (Anlage 1, Seite 21-23) dargestellt, abgewogen.
Weiter wird zur Kenntnis genommen, dass während der weiteren Beteiligungen der
Öffentlichkeit – außer der vorgenannten – keine Anregungen / Stellungnahmen bei
der Verwaltung eingegangen sind.
3.
Die
im Rahmen aller durchgeführten Beteiligungen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB vorgetragenen Anregungen werden, wie
in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 1)
dargestellt, gegeneinander und untereinander abgewogen.
4.
Gem. der §§ 7
und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.
Juli 1994 (GV NW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
15.11.2016 (GV.NRW S. 1162) wird die 29. FNP-Änderung (Bereich
Zassenhaus-Gelände) der Stadt Schwelm (Anlage 2) beschlossen.
Der dazugehörige Erläuterungsbericht (Anlage 3), die Informationen zu umwelt-relevanten
Aspekten (Umweltbericht, Anlage 4) und die Auswirkungsanalyse (Anlage 5) werden
als Entscheidungsbegründung übernommen.
5.
Die 29. Änderung des FNP (Bereich Zassenhaus-Gelände)
der Stadt Schwelm wird gem. § 6 Abs. 1 BauGB der Bezirksregierung zur
Genehmigung vorgelegt.
6. Die Erteilung der Genehmigung wird gem. § 6 Abs. 5 BauGB mit der zusammenfassenden Erklärung ortsüblich bekannt gemacht.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
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dafür |
14 |
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dagegen: |
4 |
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Enthaltungen: |
0 |