Auf Nachfrage des Herrn Schwunk erläutert Herr Voß die Vorlage.
Zum besseren Verständnis werden auf Bitten des Herrn Gießwein die in der Vorlage genannten Buchungsstellen benannt:
Buchungsstelle 01.01.08 /0029.783100 = Technikunterstütze Informationsverarbeitung / Hardware Beschaffung (Lernen mit neuen Medien)
Buchungsstelle 03.01.01/0026.783100 = Bereitstellung der Grundschule Nordstadt / Schulausstattung
Buchungsstelle 03.03.01/0045.783100 =Bereitstellung der Hauptschule Ost / Schulausstattung
Buchungsstelle 03.04.01/0053.783100 = Bereitstellung der Realschule / Schulausstattung
Buchungsstelle 03.05.01/0059.783100 = Bereitstellung des Gymnasiums / Schulausstattung
Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:
Bei der Buchungsstelle 01.01.08/0029.783100, Hardwarebeschaffung (Lernen mit neuen Medien) wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 20.000 € bewilligt. Die Deckung erfolgt über Minderausgaben bei den Buchungsstellen 03.01.01/0026.783100 in Höhe von 2.250 €, 03.03.01/0045.783100 in Höhe von 4.300 €, 03.04.01/0053.783100 in Höhe von 2.000 € und bei 03.05.01/0059.783100 in Höhe von 11.450 €.
Wegen der Terminabläufe gilt dieser Beschluss als
Dringlichkeitsentscheidung gem. §
60 Abs. 1 S. 1 GO NW.
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat genehmigt die vom Hauptausschuss am 18.09.2008 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S 1 GO NW zur Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln für die Beschaffung von Hardware für Schwelmer Schulen.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
X |
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dafür |
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dagegen: |
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Enthaltungen: |
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