Herr Beckmann weist noch einmal auf die Beratung zum Produkt 01.01.06 Rechnungsprüfung und die dort veranschlagten jährlichen Zuführungen zu Rückstellungen für die GPA-Prüfung hin. Er fragt an, ob die Summe der Prüfungskosten nicht auch in einem Jahr gebucht werden könnte?

 

Frau Mollenkott führt aus, dass im Rahmen des Jahresabschlusses bei Bekanntwerden von möglichen zukünftigen Forderungen Rückstellungen gebildet werden. Dies erfolge in der Regel als jährliche Zuführung zu Rückstellungen. Im Fall der GPA-Prüfung könne die Summe auch auf mehrere Jahre verteilt werden. Die Bildung von Rückstellungen für Prüfungstätigkeiten seien Einzelfälle.

Eine bewusste Steuerung über die Bildung von Rückstellungen erfolge nicht.

 

Herr Kranz begrüßt die Bildung von Rückstellungen, die auf mehrere Jahre verteilt werden.