In der Sitzung des Sozialausschusses am 27.01.2021 wurde die Verwaltung beauftragt ein Konzept zur dezentralen und zügigen Unterbringung von Menschen in Not zu erarbeiten - basierend auf Konzepten wie Housing First - und die städtische Übergangseinrichtung Kaiserstraße, sofern es möglich ist, zu schließen.

 

Frau Peters teilt hierzu folgendes mit:

 

Die Verwaltung führte mehrere Gespräche mit den Wohnungsbau-genossenschaften Schwelmer&Soziale und EN-Wohnen, um die Möglichkeiten der Unterbringung von Wohnungslosen und Asylsuchenden auszuloten und das Konzept Housing First zu erörtern. Ebenso fanden Gespräche mit der Wohnungslosenhilfe der Diakonie statt.

Im Oktober 2021 fand ein Runder Tisch zum Thema Housing First mit Vertreter*innen der Parteien, der Wohnungslosenhilfe und der Wohnungsbaugenossenschaften statt.

Das Konzept einer dezentralen Unterbringung von Menschen in Not erfordert folgende Rahmenbedingungen:

Ø  Anmietung von weiteren Wohneinheiten für Einpersonenhaushalte und Familien

Zurzeit gelingt es nicht, größere Wohnungen für kinderreiche Familien zu finden. Auch Appartements sind kaum zu finden.

Ø  Im Idealfall Einrichtung eines Hauses mit Appartements für Menschen, die in normalen Mietshäusern wegen ihres problematischen, häufig krankheitsbedingten Verhaltens scheitern

Ø  Vorhalten einer kleineren Übergangseinrichtung für die vorübergehende Unterbringung von Obdachlosen und für das Clearing von Asylsuchenden

Ø  Ausbau der Kooperation mit der Diakonie Mark Ruhr im Bereich Wohnungslosenhilfe, vor allem stärkere Nutzung des Ambulant Betreuten Wohnens (ABW) gem. §67 ff SGB XII

 

Voraussetzung für eine gelingende dezentrale Unterbringung ist die Mitwirkung der betroffenen Personen. Diese beruht jedoch auf Freiwilligkeit. Sofern keine Bereitschaft besteht, Beratung und Unterstützung in Anspruch zu nehmen, ist eine Unterbringung auf dem freien Wohnungsmarkt nur schwer zu erreichen.

 

 

Nächste Schritte:

Ø  Unterbringung von wohnfähigen Personen aus der Kaiserstraße in Wohnungen, sofern Wohnungen gefunden werden

Ø  Suche von weiteren Wohnungen zur Anmietung durch die Stadt

Ø  Verstärkte Kooperation mit der Wohnungslosenhilfe der Diakonie, u.a. Durchführung gemeinsamer Fallbesprechungen

 

Die Schließung der Übergangseinrichtung Kaiserstraße kann erst erfolgen, wenn eine Alternativeinrichtung zur Verfügung steht. Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Flüchtlingszahlen ist zu überlegen, ob die Unterkunft Kaiserstraße noch für einen längeren Zeitraum vorgehalten werden sollte, damit auch bei der Zuweisung einer größeren Anzahl von Asylsuchenden Unterbringungsmöglichkeiten bestehen.

 

Fragen der Politik zum Bericht wurden ausführlich beantwortet. Es wurde vereinbart, Frau Schulz –Rabenschlag von der Diakonie Mark Ruhr zwecks Vorstellung des ABW zur nächsten Ausschusssitzung am 26.01.2022 einzuladen.