Nachtrag: 22.09.2021
Sitzung: 30.09.2021 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: einstimmig und abgeschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 7
Vorlage: 179/2021/1
Herr Langhard macht folgende Mitteilung:
In der Sitzung des AUS am 14.09. sei beschlossen
worden, die Sitzungsunterlagen dahingehend zu ändern, als dass die Flächen für
externe Kompensationsmaßnahmen fortan nicht im Bebauungsplan selbst, sondern im
städtebaulichen Vertrag geregelt werden sollen. Demzufolge sei eine /1 Vorlage
erstellt und ein "vorangehender" Beschlusspunkt hinzugefügt worden.
Die geänderten Anlagen seien in ihrer
Bezeichnung kenntlich gemacht worden.
Hintergrund für dieses Vorgehen sei, dass sich bei der Auswahl der städtischen Flächen, auf denen der Ausgleich durchgeführt werden soll, gezeigt habe, dass ein ein wenig mehr Flexibilität gebraucht werde, da einige dieser Flächen auch als Ausweichflächen für andere Entwicklungen vorgemerkt sind.
Beschluss:
1.
Der Rat
der Stadt Schwelm beschließt, entsprechend der Empfehlung des AUS vom
14.09.2021 die Regelung des externen ökologischen Ausgleichs durch
städtebaulichen Vertrag vorzunehmen. (Die betroffenen Anlagen zur
Sitzungsvorlage wurden entsprechend angepasst.)
2.
Die im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
vorgetragene Anregung wird, wie in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 1)
dargestellt, abgewogen.
3.
Die im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB vorgetragenen Anregungen werden, wie in
der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 1) dargestellt, abgewogen.
4.
Die
Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Entwurfes des
Rechtsplanes und der dazugehörigen Begründung einschließlich des
Umweltberichtes und der erforderlichen Gutachten die Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB durchzuführen. Während der Auslegungsfrist
(Dauer 1 Monat) wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung
gegeben.
5.
Die
Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Entwurfes des
Rechtsplanes und der dazugehörigen Begründung einschließlich des
Umweltberichtes und der erforderlichen Gutachten die Beteiligung der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: |
dafür |
40 |
|
dagegen: |
0 |
|
Enthaltungen: |
7 |