Nachtrag: 22.09.2021
Sitzung: 30.09.2021 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: mehrheitlich abschließend beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 4, Enthaltungen: 4
Vorlage: 214/2021
Herr Langhard führt aus, die Werbegemeinschaft Schwelm e. V. (WGS) habe
mit Mail vom 28.09.2021 ihren Antrag für die Freigabe von Verkaufssonntagen
hinsichtlich der Besucherprognose für den Trödelmarkt am 10.10.2021 korrigiert.
Statt mit 30.000 bis 40.000 Besuchern werde mit 10.000 Besuchern
gerechnet. Der alte, ansonsten textgleiche, Antrag sei im
Ratsinformationssystem inzwischen durch den neuen Antrag ersetzt worden.
Seit der Hauptausschusssitzung am 23.09.2021 seien zwischenzeitlich
außerdem die bisher noch fehlenden Stellungnahmen der Evangelischen Kirche, der
Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer (SIHK) und der Gewerkschaft
Ver.di eingegangen.
Die Evangelische Kirche äußere sich, wie in den Vorjahren, ablehnend, die
SIHK erwartungsgemäß zustimmend, und Ver.di sehe
Formfehler bei der Anhörung und schreibt dazu:
„Ihrer
Mail vom 16.09.2021 an ver.di Südwestfalen war lediglich das Anschreiben zur
Anhörung angehängt.
Im Anschreiben selbst gehen Sie auf die
Veranstaltungen „Trödelmarkt“ und „Weihnachtsmarkt“ ein und führen dazu nicht
weiter aus, was die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes und des
Oberverwaltungsgerichtes NRW dazu an vorzubringenden Grundlagen in einer
Anhörung für eine rechtssichere Verordnung beschreibt. Der Verordnungsentwurf
fehlt.
Eine durch den Rat der Stadt Schwelm auf
Basis dieser Unterlagen beschlossene ordnungsbehördliche Verordnung zur
Freigabe der Ladenöffnungen dürfte einer rechtlichen Überprüfung nicht
standhalten – und damit müssen Sie rechnen.“
Da seit 2018 noch
das Verfahren von Ver.di gegen die Stadt Schwelm laufe, in dem gegen eine
großräumige Ladenöffnung im Zusammenhang mit dem Weihnachtsmarkt geklagt werde,
sei diese Ankündigung sicher ernst zu nehmen.
Anhand einer Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums sei geprüft worden, ob der
Vorwurf von Ver.di gerechtfertigt ist.
Nach
Einschätzung des FB 5 reiche es hinsichtlich des Trödelmarktsonntags,
stichwortartig auf die geplante Verordnung, den betroffenen räumlichen Bereich
und die Begründung einzugehen, da lediglich der verkleinerte Platz für den
Trödelmarkt (nur Wilhelmplatz/Wilhelmstr., statt wie sonst
Wilhelmplatz/Wilhelmstr./Schillerplatz/Schillerstr.) einen Unterschied
gegenüber den Vorjahren darstellen würde.
Die Anhörung habe außerdem sehr kurzfristig stattgefunden, was aber den besonderen Umständen durch die Corona-Pandemie geschuldet sei, die langfristige Planungen nahezu unmöglich mache.
Beschluss:
Die anliegende „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags“ wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: |
dafür |
39 |
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dagegen: |
4 |
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Enthaltungen: |
4 |