Nachtrag: 22.09.2021

Beschluss: mehrheitlich abschließend beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 4, Enthaltungen: 4

Herr Langhard führt aus, die Werbegemeinschaft Schwelm e. V. (WGS) habe mit Mail vom 28.09.2021 ihren Antrag für die Freigabe von Verkaufssonntagen hinsichtlich der Besucherprognose für den Trödelmarkt am 10.10.2021 korrigiert.

Statt mit 30.000 bis 40.000 Besuchern werde mit 10.000 Besuchern gerechnet. Der alte, ansonsten textgleiche, Antrag sei im Ratsinformationssystem inzwischen durch den neuen Antrag ersetzt worden.

 

Seit der Hauptausschusssitzung am 23.09.2021 seien zwischenzeitlich außerdem die bisher noch fehlenden Stellungnahmen der Evangelischen Kirche, der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer (SIHK) und der Gewerkschaft Ver.di eingegangen.

 

Die Evangelische Kirche äußere sich, wie in den Vorjahren, ablehnend, die SIHK erwartungsgemäß zustimmend, und Ver.di sehe Formfehler bei der Anhörung und schreibt dazu:

 

Ihrer Mail vom 16.09.2021 an ver.di Südwestfalen war lediglich das Anschreiben zur Anhörung angehängt.

 

Im Anschreiben selbst gehen Sie auf die Veranstaltungen „Trödelmarkt“ und „Weihnachtsmarkt“ ein und führen dazu nicht weiter aus, was die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes und des Oberverwaltungsgerichtes NRW dazu an vorzubringenden Grundlagen in einer Anhörung für eine rechtssichere Verordnung beschreibt. Der Verordnungsentwurf fehlt.

 

Eine durch den Rat der Stadt Schwelm auf Basis dieser Unterlagen beschlossene ordnungsbehördliche Verordnung zur Freigabe der Ladenöffnungen dürfte einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten – und damit müssen Sie rechnen.“

 

Da seit 2018 noch das Verfahren von Ver.di gegen die Stadt Schwelm laufe, in dem gegen eine großräumige Ladenöffnung im Zusammenhang mit dem Weihnachtsmarkt geklagt werde, sei diese Ankündigung sicher ernst zu nehmen.

 

Anhand einer Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums sei geprüft worden, ob der Vorwurf von Ver.di gerechtfertigt ist.

 

Nach Einschätzung des FB 5 reiche es hinsichtlich des Trödelmarktsonntags, stichwortartig auf die geplante Verordnung, den betroffenen räumlichen Bereich und die Begründung einzugehen, da lediglich der verkleinerte Platz für den Trödelmarkt (nur Wilhelmplatz/Wilhelmstr., statt wie sonst Wilhelmplatz/Wilhelmstr./Schillerplatz/Schillerstr.) einen Unterschied gegenüber den Vorjahren darstellen würde.

 

Die Anhörung habe außerdem sehr kurzfristig stattgefunden, was aber den besonderen Umständen durch die Corona-Pandemie geschuldet sei, die langfristige Planungen nahezu unmöglich mache.


Beschluss:

Die anliegende „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags“ wird beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

39

 

dagegen:

4

 

Enthaltungen:

4