Herr Langhard berichtet, dass in der Sitzung des AUS am 14.09. vereinbart worden sei, die Sitzungsunterlagen dahingehend zu ändern, als dass die Flächen für externe Kompensationsmaßnahmen fortan nicht im Bebauungsplan selbst, sondern im städtebaulichen Vertrag geregelt werden sollen. Demzufolge sei eine /1 Vorlage erstellt und ein "vorangehender" Beschlusspunkt hinzugefügt worden. Die geänderten Anlagen seien in ihrer Bezeichnung kenntlich gemacht worden.

 

Hintergrund für dieses Vorgehen sei, dass sich bei der Auswahl der städtischen Flächen, auf denen der Ausgleich durchgeführt werden solle, gezeigt hat, dass ein wenig mehr Flexibilität gebraucht werde, da einige dieser Flächen auch als Ausweichflächen für andere Entwicklungen vorgemerkt seien.


Beschluss:

 

1.       Der Rat der Stadt Schwelm beschließt, entsprechend der Empfehlung des AUS vom 14.09.2021 die Regelung des externen ökologischen Ausgleichs durch städtebaulichen Vertrag vorzunehmen. (Die betroffenen Anlagen zur Sitzungsvorlage wurden entsprechend angepasst.)

 

2.       Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB vorgetragene Anregung wird, wie in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 1) dargestellt, abgewogen.

 

3.       Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB vorgetragenen Anregungen werden, wie in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 1) dargestellt, abgewogen.

 

4.       Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Entwurfes des Rechtsplanes und der dazugehörigen Begründung einschließlich des Umweltberichtes und der erforderlichen Gutachten die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB durchzuführen. Während der Auslegungsfrist (Dauer 1 Monat) wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

5.       Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Entwurfes des Rechtsplanes und der dazugehörigen Begründung einschließlich des Umweltberichtes und der erforderlichen Gutachten die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

15

 

dagegen:

0

 

Enthaltungen:

3