Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat im Planungsausschuss am 26.05.2021 vor-beratend für die Verbandsversammlung am 25.06.2021 den Aufstellungsbeschluss zum Sachlichen Teilplan „Regionale Kooperationsstandorte“ gefasst sowie über die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der betroffenen Kreise und kreis-freien Städte beraten. Der Planungsausschuss hat hierbei die Festlegung des Re-gionalen Kooperationsstandorts auf Schwelmer Stadtgebiet im Bereich Linderhau-sen unverändert bestätigt.

 

Mit Schreiben vom 21.10.2020 und 21.04.2021 hat die Verwaltung Stellungnahmen mit der Forderung zur ersatzlosen Streichung dieses Standortes an den RVR wei-tergeleitet. Der RVR rückt jedoch nicht von seiner Planung ab und hält weiterhin an dem Standort Schwelm-Linderhausen und der Begründung hierzu fest:

 

„Der Standort mit etwas anderer Abgrenzung beruht auf dem Vorschlag der „Mach-barkeitsstudie Interkommunale Gewerbeflächenentwicklung Ennepe-Ruhr-Kreis“. Es fehle an sachlichen Argumenten die eine Rücknahme gerechtfertigten und die politi-sche Ablehnung ersetze keine sachgerechte Abwägung der zu berücksichtigenden Belange. Die Akzeptanz in der Bevölkerung sei wegen ihrer Unschärfe und fehlenden Greifbarkeit als solche weder ein raumordnerischer noch ein bauleitplanerisch taugli-cher oder handhabbarer Belang (vgl. OVG NRW, Urteil vom 20.01.2020, 2 D 100/17.NE).“