Beschluss: Vorberatung - abgelehnt und nicht weiter

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 45, Enthaltungen: 0

Herr Feldmann führt aus, die Fraktion DIE LINKE. halte ein Verbot von Schottergärten für absolut notwendig, da Apelle o.ä. nicht greifen. Schottergärten  seien nicht gut für das Klima.

 

Weiter informiert Herr Feldmann über einen Schreibfehler im Antrag. Bestehende Schottergärten seien nach einer Übergangsfrist bis spätestens Ende 2022 umzuwandeln.

 

Herr Kirschner verweist auf die bisherigen Erörterungen in den Fachausschuss-Diskussionen. Die Fraktion SPD habe rechtliche Bedenken bezüglich dieses sehr komplexen Themas.

 

Herr Stark teilt mit, dass das Thema zur Behandlung im Klimarahmenplan auf der Agenda stehe. Im Übrigen unterstütze er eine initiative Information.

 

Herr Hugendick hält den Antrag für nicht konkret definiert.

 

Herr Wapenhans teilt die Auffassung von Herrn Hugendick. Dies sei auch bereits vorab in zwei weiteren Ausschüssen bestätigt worden. Der Antrag sei verbesserungswürdig.


Beschluss:

Die Stadt Schwelm untersagt durch Verordnung das Anlegen von sog. Schottergärten auf öffentlichen wie privaten Flächen. Bestehende Schottergärten sind nach einer Übergangsfrist bis spätestens Ende 2021 umzuwandeln. Alternativ zahlt die Stadt für die Umwandlung eine nach Größe und Zeitpunkt der Umwandlung gestaffelte Prämie.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

2

 

dagegen:

45

 

Enthaltungen:

0