Beschluss: einstimmig und abgeschlossen

Beschluss:

Der Rat genehmigt die vom Bürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied am 02.09.2021 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 1, Satz 2 GO zur Bewilligung von überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 35.000,00 EUR bei der Haushaltsstelle 01.01.08/0316.783100 – „Beschaffung Hardware Schulen“.

 

Auf die Beschlussvorlage der Verwaltung Nr.: 55/2021 vom 29.04.2021 wird Bezug genommen. Der Beschluss lautete wie folgt:

 

Im Produkt 01.01.08 - "Technikunterstützte Informationsverarbeitung" werden für das

Haushaltsjahr 2021 überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 95.000 EUR bei der

Haushaltsstelle 01.01.08/0316.783100 „Beschaffung Hardware Schulen“ bewilligt. Die

Deckung dieser Haushaltsüberschreitung ist durch Minderauszahlungen in gleicher

Höhe bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0301.785100 „Auszahlungen

Hochbauinvestitionen an Schulen“ sichergestellt.

 

Da mit der Einleitung / Durchführung der notwendigen baulichen Maßnahmen nicht bis zu einer Mittelbewilligung durch den Rat (nächste Sitzung am 30.09.2021) bzw. durch den Hauptausschuss (nächste Sitzung am 23.09.2021) abgewartet werden kann, ist eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO durch den Bürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied erforderlich.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x