Beschluss: einstimmig und abgeschlossen

Herr Langhard weist darauf hin, dass für die Förderantragsstellung der in der Vorlage genannten Maßnahmen umfangreiche Vorarbeiten nötig seien. Hierzu zähle u.a. die Erarbeitung eigener Förderrichtlinien für das Hof- und Fassadenprogramm sowie für den Innenstadt- und Bewohnerfonds. Zudem sei für die Gestaltungssatzung der Innenstadt und für die Modernisierung von Geschäftsflächen eine Bestandsaufnahme des IST-Zustands durchzuführen. Weiter seien Handlungsschwerpunkte zu identifizieren.

 

Herr Langhard informiert weiter über die derzeitigen Vorbereitungen des Vergabeverfahrens für das Innenstadt-Büro. Ziel der Verwaltung sei es, dass diese vorgenannten vorzubereitenden Arbeitsschritte durch das Innenstadt-Büro übernommen werden, um anschließend die Förderanträge stellen zu können


Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung in die Erarbeitung für folgende Maßnahmen frühestmöglich einzusteigen und notwendige Anträge für die Zuwendung von Mitteln der Städtebauförderung zu stellen:

 

                ·I 1 Hof- und Fassadenprogramm

                ·I 5 Gestaltungssatzung Innenstadt

                ·III 4 Modernisierung von Geschäftsflächen

·III 5 Innenstadtfonds

                ·IV 4 Bewohnerfonds

                ·V 4 Gremien

 

  1. Die personelle Ausstattung des Fachbereichs soll im Hinblick auf die
    anstehenden Aufgaben überprüft und ggf. angepasst werden.

  2. Die mit dem beigefügten Antrag der SPD-Fraktion „Freiraum verbindet“ vom 26.7.2021 vorgeschlagene Maßnahme zur Anbindung des Neumarktes soll bei den Anträgen für die Zuwendung von Mitteln der Städtebau­förderung für das Programmjahr 2023 berücksichtigt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x