Herr Langhard weist darauf hin, dass für die Förderantragsstellung der in der Vorlage genannten Maßnahmen umfangreiche Vorarbeiten nötig seien. Hierzu zähle u.a. die Erarbeitung eigener Förderrichtlinien für das Hof- und Fassadenprogramm sowie für den Innenstadt- und Bewohnerfonds. Zudem sei für die Gestaltungssatzung der Innenstadt und für die Modernisierung von Geschäftsflächen eine Bestandsaufnahme des IST-Zustands durchzuführen. Weiter seien Handlungsschwerpunkte zu identifizieren.
Herr Langhard informiert weiter über die derzeitigen Vorbereitungen des Vergabeverfahrens für das Innenstadt-Büro. Ziel der Verwaltung sei es, dass diese vorgenannten vorzubereitenden Arbeitsschritte durch das Innenstadt-Büro übernommen werden, um anschließend die Förderanträge stellen zu können
Beschluss:
- Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung in die
Erarbeitung für folgende Maßnahmen frühestmöglich einzusteigen und
notwendige Anträge für die Zuwendung von Mitteln der Städtebauförderung zu
stellen:
·I 1 Hof- und Fassadenprogramm
·I 5 Gestaltungssatzung Innenstadt
·III 4 Modernisierung von Geschäftsflächen
·III 5
Innenstadtfonds
·IV 4 Bewohnerfonds
·V 4 Gremien
- Die personelle Ausstattung des Fachbereichs soll im Hinblick auf die
anstehenden Aufgaben überprüft und ggf. angepasst werden.
- Die mit dem beigefügten Antrag der SPD-Fraktion „Freiraum verbindet“
vom 26.7.2021 vorgeschlagene Maßnahme zur Anbindung des Neumarktes soll
bei den Anträgen
für die Zuwendung von Mitteln der Städtebauförderung für das Programmjahr
2023 berücksichtigt werden.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
x |