Herr Stark erkundigt sich, warum Kreisverkehre und Verkehrsinseln (hier: Kreisverkehr Beyenburger Straße/Winterberger Straße) bei der Grünpflege nicht berücksichtigt werden.

Frau Bolte und Herr Schweinsberg erklären, dass die Kreisverkehre und Verkehrsinseln auf Bundes- und Landesstraßen in die Zuständigkeit von StraßenNRW fallen. Die Kosten für die Pflege durch die TBS werden von StraßenNRW nicht erstattet. Herr Zachow ergänzt, dass darüber hinaus die Haftung für Schäden an den Bereichen auf die Stadt übergehen würde.  Vor diesem Hintergrund muss die Stadt eine (wünschenswerte) gestalterische und pflegerische Aufwertung der Kreisverkehre und Verkehrsinseln durch die TBS ablehnen.

 

Die Nachfrage von Herrn Meckel bezüglich der Anzahl der Flächen, die von StraßenNRW zu betreuen sind, kann seitens der TBS nicht beantwortet werden. Grundsätzlich gilt aber, dass die Grünflächen innerhalb der Straßenfläche von Bundes- und Landesstraßen StraßenNRW zuzuordnen sind. Darüber hinaus werden die Grünflächen entlang dieser Straßen nicht von den TBS gepflegt, sofern sie nicht auf der von den Straßen abgewandten Seite eines Gehwegs liegen.