Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Abstimmung: Ja: 18

Herr Langhard weist darauf hin, dass für die Förderantragsstellung der in der Vorlage genannten Maßnahmen umfangreiche Vorarbeiten benötigt werden. Hierzu zählen u.a. die Erarbeitung eigener Förderrichtlinien für das Hof- und Fassadenprogramm sowie für den Innenstadt- und Bewohnerfonds. Zudem seien für die Gestaltungssatzung der Innenstadt und für die Modernisierung von Geschäftsflächen eine Bestandsaufnahme des IST-Zustands durchzuführen und Handlungsschwerpunkte zu identifizieren.

 

Derzeit befinde man sich in Vorbereitungen für das Vergabeverfahren für das Innenstadt-Büro. Ziel der Verwaltung sei es, dass diese vorzubereitenden Arbeitsschritte durch das Innenstadt-Büro übernommen werden, um anschließend die Förderanträge stellen zu können

 

Nach eingehender Beratung der Parteien bezüglich der Möglichkeiten zur Aufwertung der Innenstand wurde folgender Beschluss gefasst:


Beschluss:

  1. Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung in die Erarbeitung für folgende Maßnahmen frühestmöglich einzusteigen und notwendige Anträge für die Zuwendung von Mitteln der Städtebauförderung zu stellen:

 

                ·I 1 Hof- und Fassadenprogramm

                ·I 5 Gestaltungssatzung Innenstadt

                ·III 4 Modernisierung von Geschäftsflächen

·III 5 Innenstadtfonds

                ·IV 4 Bewohnerfonds

                ·V 4 Gremien

 

  1. Die personelle Ausstattung des Fachbereichs soll im Hinblick auf die
    anstehenden Aufgaben überprüft und ggf. angepasst werden.

  2. Die mit dem beigefügten Antrag der SPD-Fraktion „Freiraum verbindet“ vom 26.7.2021 vorgeschlagene Maßnahme zur Anbindung des Neumarktes soll bei den Anträgen für die Zuwendung von Mitteln der Städtebau­förderung für das Programmjahr 2023 berücksichtigt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x