Sitzung: 23.09.2021 Hauptausschuss
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Abstimmung: Ja: 18
Vorlage: 183/2021
Beschluss:
1.
Es wird
zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB keine Anregung bei der Verwaltung eingegangen
ist.
2.
Die im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB vorgetragenen Anregungen werden, wie
in der beigefügten Abwägungstabelle
(Anlage 1) dargestellt, abgewogen.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Vorentwurf der 31. Änderung
des Flächennutzungsplans sowie des dazugehörigen Erläuterungsbericht
einschließlich des Umweltberichtes entsprechend der zuvor gefassten
Abwägungsbeschlüsse zu überarbeiten und anschließend anhand des Entwurfs die
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB durchzuführen. Während der
Auslegungsfrist (Dauer 1 Monat) wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur
Äußerung und Erörterung gegeben.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Vorentwurf der 31. Änderung
des Flächennutzungsplans sowie des dazugehörigen Erläuterungsbericht
einschließlich des Umweltberichtes entsprechend der zuvor gefassten
Abwägungsbeschlüsse zu überarbeiten und anschließend anhand des Entwurfs die
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2)
BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
x |