Beschluss:

 

1.       Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB keine Anregung bei der Verwaltung eingegangen ist.            

2.       Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB vorgetragenen Anregungen werden, wie in  der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 1) dargestellt, abgewogen.

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, den Vorentwurf der 31. Änderung des Flächennutzungsplans sowie des dazugehörigen Erläuterungsbericht einschließlich des Umweltberichtes entsprechend der zuvor gefassten Abwägungsbeschlüsse zu überarbeiten und anschließend anhand des Entwurfs die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB durchzuführen. Während der Auslegungsfrist (Dauer 1 Monat) wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

4.       Die Verwaltung wird beauftragt, den Vorentwurf der 31. Änderung des Flächennutzungsplans sowie des dazugehörigen Erläuterungsbericht einschließlich des Umweltberichtes entsprechend der zuvor gefassten Abwägungsbeschlüsse zu überarbeiten und anschließend anhand des Entwurfs die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x