Beschluss: einstimmig und abgeschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Herr Langhard (Bürgermeister der Stadt Schwelm) erinnert daran, dass ursprünglich geplant war, dass sich die/der neue Klimaschutzmanager*in in dieser Sitzung des Ausschusses vorstellen sollte. Die Besetzung der Stelle habe sich aus verschiedenen Gründen verzögert. Inzwischen konnte für die Tätigkeit eine Mitarbeiterin gewonnen werden, die im Oktober 2021 ihre Arbeit aufnehmen werde.

Im Weiteren erläutert Herr Langhard die Vorstellungen der Verwaltung zur Strukturierung und zur weiteren Vorgehensweise. Aus Sicht der Verwaltung seien neben dem Klimaschutz auch die Themen Klimaanpassung und Verkehrswende Komponenten des Klimarahmenplanes.

Im weiteren Werdegang seien auch Ziele zu definieren. Wichtig sei, dass neben den Planungen für zukünftige Entwicklungen auch zeitnah Maßnahmen realisiert würden. Für die Erstellung des Klimaschutzkonzeptes würden erfahrungsgemäß ein bis eineinhalb Jahre benötigt. Dann werden Schwerpunkte sichtbar, die in der Folge abzuarbeiten seien.

Herr Langhard betont, dass mit der Vorlage 188/2021 ein „erster Aufschlag“ im Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung erfolge und bitte um Zustimmung zur vorgeschlagenen Verfahrensweise.

 

Herr Stark (B‘90/Die Grünen) dankt Herrn Langhard für die Ausführungen und führt aus, dass aus Sicht von B‘90/Die Grünen ein Konzept zu erstellen sei, indem Maßnahmen mit konkreten Zeitplänen hinterlegt würden.

 

Herr Beckmann (FDP) fragt nach, warum die Anträge Stadtwald aufwerten (Beschlussvorlage 136/2021/1) und Parkanlage Martfeld aufwerten (Beschlussvorlage 137/2021/1) in den Maßnahmenkatalog Säule 2 – Klimaanpassung aufgenommen worden seien.

 

Herr Langhard führt aus, dass die vorliegenden Anträge zunächst zugeordnet worden seien, dass aber noch eine Bewertung vorgenommen werden müsse. Er gehe davon aus, dass diese beiden Anträge im weiteren Verlauf nicht mehr Bestandteil des Entwurfes Klima-Rahmenplan 2030 sein würden.

 

Herr Weidenfeld (B‘90/Die Grünen) nimmt Stellung. Aus seiner Sicht fehle die ökologische Gewerbeflächenentwicklung. Er kritisiert die im Maßnahmenkatalog „Säule 3 – Verkehrswende“ enthaltene Formulierung „Andererseits soll aber auch der Wohnbevölkerung im verdichteten Ortskern das Parken im Umfeld ihrer Wohnung ermöglicht werden“. Hier sollten andere Lösungen wie Shuttletransfer und Radwege präferiert werden. Er bitte über diese Zielformulierung noch einmal nachzudenken. Des Weiteren fehlten Herrn Weidenfeld Informationen zum Projekt „Klimabäume“. Ein wichtiges Thema sei auch die Frage des Versiegelungsgrades. Er bitte darum, bereits jetzt mit der Umsetzung erster Maßnahmen zu beginnen. Zuletzt hinterfragt Herr Weidenfeld die rechtliche Verbindlichkeit des später beschlossenen Klimarahmenplans 2030.

 

Herr Langhard weist daraufhin, dass es sich hier um einen Entwurf handle. Die Formulierungen wurden zunächst anderen Vorgängen bzw. Anträgen entnommen. Der Klimarahmenplan habe eine rein interne Bindung. Der Rat der Stadt Schwelm könne sich zwar verpflichten, könne die Verpflichtung aber auch jederzeit wieder aufheben. Der Klimarahmenplan 2030 habe keinen Satzungscharakter.

Hinsichtlich der Informationen zum Projekt „Klimabäume“ verweist Herr Langhard auf die aktuelle Pressemitteilung der Stadt. Die Ausgabe der Bäume erfolge am 30.10.2021 vormittags auf dem Parkplatz des OBI-Baumarktes (Talstraße 13).

 

Herr Sieker (SWG.BfS) appelliert, den Einzelhandel nicht zu vergessen. Komme der Kunde nicht mehr in die Stadt, fahre er woanders hin. Der Einzelhandel dürfe nicht sterben.

 

Herr Schier (Vorsitzender des Ausschusses / SPD) betont, dass die Umsetzung der Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen sozialverträglich erfolgen solle.

 

Herr Stark regt an, die Anträge, die mit den Vorlagen 110/2021, 047/2020/1, 133/2021/1, 105/2021 in die Beratungen eingebracht worden seien, in den Beschluss zum Klima-Rahmenplan 2030 (Vorlage 188/2021) aufzunehmen. Dabei sollten die Antragsinhalte gewichtet und mit konkreten Zeitplänen hinterlegt werden.

 

Herr Langhard spricht sich dafür aus, den Antrag der Fraktion DIE LINKE. vom 03.09.2021 - Verbot von Schottergärten (Beschlussvorlage 205/2021) separat zu beraten und abzustimmen. Der Vorschlag findet allgemeine Zustimmung.

 

Im Anschluss ruft der Vorsitzende zur Abstimmung über den um die vorgeschlagenen Ergänzungen erweiterten Beschlussvorschlag zur Vorlage 188/2021 auf.

 


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den als Anlage beigefügten Klima-Rahmenplan 2030 auf der Basis des vorliegenden Entwurfs weiter zu entwickeln und hinsichtlich der Maßnahmen weiter zu konkretisieren.

 

Die Anträge, die mit den Vorlagen 110/2021, 047/2020/1, 133/2021/1, 105/2021 in die Beratungen eingebracht worden sind, werden in den Klima-Rahmenplan 2030 aufgenommen. Die Antragsinhalte sind zu gewichten und mit konkreten Zeitplänen zu hinterlegen. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. vom 03.09.2021 - Verbot von Schottergärten (Beschlussvorlage 205/2021) wird nicht integriert und als selbstständiger Antrag weiter beraten.

 


 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

X

 

dafür

18

 

dagegen:

0

 

Enthaltungen:

1