Herr Schier (Vorsitzender des Ausschusses / SPD) richtet sich an die Mitglieder des Ausschusses und fragt nach, ob es Fragen zum Tagesordnungspunkt gebe.

 

Herr Lippki (Leiter des Sachgebietes 6.1 - Planung) teilt mit, dass die Verwaltung den zurückgezogenen Antrag der FDP aus Februar 2021 zum Anlass genommen habe, zu prüfen, inwiefern eine Radwegeanbindung an die Straße „In der Fleute“ auf Wuppertaler Stadtgebiet möglich sei. Im Ergebnis sei festzuhalten, dass die Stadt Wuppertal weder derzeit noch in absehbarer Zeit Planungen verfolge, wonach eine Radwegeverbindung ausgehend von der ehemaligen Friedhofserweiterungsfläche auf Wuppertaler Stadtgebiet fortgeführt werden könne. Dem im Antrag der FDP formulierten Ziel einer Anbindung an die Nordbahntrasse werde allerdings dahingehend gefolgt, als dass dieses Ziel eine wesentliche Plangrundlage des in Aufstellung befindlichen Mobilitätskonzepts sei.

 

Herr Hugendick (FDP) ist der Auffassung, dass der Umstand, dass die Stadt Wuppertal noch keinen Radwegeanschluss geplant habe, die Stadt Schwelm nicht darin hindern solle, den Radweg auf Schwelmer Stadtgebiet anzulegen.

 

Herr Weidenfeld (B‘90/Die Grünen) spricht sich dafür aus, die zukünftige Radwegeführung auf Schwelmer Stadtgebiet wie geplant im Rahmen der Erstellung des Parkraum- und Mobilitätskonzeptes zu thematisieren. Er spreche sich dagegen aus, Einzelmaßnahmen vorzuziehen.

 

Im Anschluss ruft der Vorsitzende zur Abstimmung über den in der Vorlage 183/2021 vorgeschlagenen Beschluss auf.

 


Beschluss:

 

1.      Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB keine Anregung bei der Verwaltung eingegangen ist.     

2.      Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB vorgetragenen Anregungen werden, wie in  der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 1) dargestellt, abgewogen.

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, den Vorentwurf der 31. Änderung des Flächennutzungsplans sowie des dazugehörigen Erläuterungsberichts einschließlich des Umweltberichtes entsprechend der zuvor gefassten Abwägungsbeschlüsse zu überarbeiten und anschließend anhand des Entwurfs die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB durchzuführen. Während der Auslegungsfrist (Dauer 1 Monat) wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, den Vorentwurf der 31. Änderung des Flächennutzungsplans sowie des dazugehörigen Erläuterungsberichts einschließlich des Umweltberichtes entsprechend der zuvor gefassten Abwägungsbeschlüsse zu überarbeiten und anschließend anhand des Entwurfs die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.

 


 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

dafür

15

 

dagegen:

3

 

Enthaltungen:

0