Beschluss:

1.    Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der zweiten erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB i.V.m. § 4a (3) BauGB keine Anregungen bei der Verwaltung eingegangen sind.       

2.    Die im Rahmen der zweiten erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB i.V.m. § 4a (3) BauGB vorgetragenen Anregungen werden, wie in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 1) dargestellt, abgewogen.         

3.    Gem. der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV.NRW S. 1162) wird die 29. FNP-Änderung (Bereich Zassenhaus-Gelände) der Stadt Schwelm (Anlage 2) beschlossen.   

Der dazugehörige Erläuterungsbericht (Anlage 3), die Informationen zu umwelt-relevanten Aspekten (Umweltbericht, Anlage 4) und die Auswirkungsanalyse (Anlage 5) werden als Entscheidungsbegründung übernommen. 

 


 

Abstimmungsergebnis:

dafür:

42

 

dagegen:

4

 

Enthaltungen:

0