Sitzung: 23.09.2021 Hauptausschuss
Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 7
Vorlage: 154/2021
Beschluss:
1.
Die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3
(2) BauGB vorgetragene Anregung wird, wie in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 1)
dargestellt, abgewogen.
2.
Die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB vorgetragenen Anregungen werden,
wie in der beigefügten Abwägungstabelle
(Anlage 1) dargestellt, abgewogen.
3. Gem. § 10 BauGB in der Fassung
der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3624) sowie der §§ 7 und 41
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994
(GV NW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016
(GV.NRW S. 1162) wird der Bebauungsplan Nr. 106 „Zassenhaus-Gelände“ der Stadt
Schwelm (Anlage 2) einschließlich der dazugehörigen Begründung (Anlage 3), des
Umweltberichtes (§ 2 Abs. 4 BauGB) (Anlage 4), des artenschutzrechtlichen
Fachbeitrages (ASP 1+2) (Anlage 5), der Auswirkungsanalyse (Anlage 6), des Baugrundgutachtens (Anlage 7),
des Schallgutachtens (Anlage 8), des Verkehrsgutachtens (Anlage 9) und der
Altlastenuntersuchung (Anlage 10) als Satzung
beschlossen.
Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke der
Gemarkung Schwelm, Flur 13, Flurstücke 542 tlw., 558, 743 tlw., 744, 745 tlw., 978
und 979. Den genauen Geltungsbereich setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs. 7
BauGB).
Abstimmungsergebnis: |
dafür |
11 |
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dagegen: |
7 |
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Enthaltungen: |
0 |