Sitzung: 26.08.2021 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 164/2021
Herr Schweinsberg gibt folgenden Text zu Protokoll:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
diese Vorlage könnte man überschreiben mit den Worten.
Klassenziel nicht erreicht - Note 6 setzen!
Aber das wäre zu einfach und würde uns für die Zukunft bei der Erfüllung
unserer pflichtigen Aufgaben nicht wirklich helfen.
Wichtig ist mir vorab zu erklären, dass die Kolleginnen und Kollegen
unseres Hauses hier insbesondere des FB 4 keine Schuld trifft. Wobei dieses
Terminus „Schuld“ ohnehin falsch wäre!
Sie haben mich in den letzten elf Jahren so kennenglernt, dass ich hier
zu meiner Verantwortung stehe und mich vor mein Team stelle. Die Kämmerin und
ich sind sicherlich nicht glücklich über diese Entwicklung. Aber wir bewegen
uns im Bereich der Pflichtleistungen.
Es wäre auch zu kurz gesprungen jetzt alles unter dem Begriff Corona zu
subsumieren. Wobei dies hier sicherlich eine elementare Rolle spielt, weil ich
einige Themen nicht so in Angriff nehmen konnte, wie ich es mir vorgestellt
hätte. Die Kontakte sowohl intern als auch extern waren nicht in dem Umfang
möglich, wie dies erforderlich gewesen wäre.
Auch die uns immer wieder treffende Fluktuation im Personalbereich ist
ein Grund aber letztendlich nicht auch nicht allein.
Auch unser gemeinsames Ziel die Hebesätze bzw. die Gebühren möglichst
nicht erhöhen zu wollen zur Ansatzbildung im letzten Sommer beigetragen.
Wenn Sie sich die Tabelle anschauen, dann sehen Sie im Wesentlichen die
üblichen Schwankungen bei den Ansätzen. Dies lässt sich planerisch nicht
ausschließen und dazu gibt es ja auch unsere Deckungsringe die dann in der
Regel greifen und dies wäre auch 2021 zum Tragen gekommen.
Ins Kontor schlagen allerdings die Zeilen e und f mit insgesamt ca. 2
Mio. €!
Und da liegt um es mal platt zusagen „Der Haase im Pfeffer“; hier hat
uns die allgemeine gesellschaftliche Entwicklung deutlich schneller eingeholt
als erwartet. Hierauf werden wir unser Augenmerk in Zukunft verstärkt legen
müssen, sonst laufen uns diese Kosten aus dem Ruder. Ich bin mir sicher, dass
dies perspektivisch keine Schwelmer Problem sein wird. Bis dato haben wir uns
im Landesvergleich durch die gute gemeinsam und vorausschauende Arbeit von JHA
und Kollegium des FB 4 immer unter der Durchschnittslinie bewegt.
Auf die Anträge zur Kostenerstattung anderer Kommunen (300t€) haben wir
natürlich keinerlei Einfluss!
Dies sowohl positiv wie negativ. Aktuell geben wir gerade einen Fall an
eine andere Kommune ab und erwarten hier wiederum 150t€ als Einnahme.
Wie die Vorlage deutlich macht haben wir in anderen Bereichen auch
nicht planbare Einsparungen in Höhe von ca. 1 Mio. €. Darüber hinaus werden wir
voraussichtlich aus einem anderen Bereich nochmals ca. 200t€ zur Deckung
beisteuern können.
Das Defizit reduziert sich somit auf ca. 1,5 Mio. €! Das sind dann ca
8% des geplanten Ausgabenansatzes.
Auch mit dieser Zahl kann und will ich nicht zufrieden sein; aber zur
Wahrheit gehört auch, dass wir uns hier im pflichtigen Bereich befinden, es
allgemeine Preis und Kostensteigerungen gibt und wir diesen Aufwand werden
darstellen müssen.
In den Etatberatungen 2022 werden wir uns mit dieser Thematik intensiv
befassen müssen.
Fazit: Wir müssen alles Erdenkliche in die Wege leiten, um
künftig diese Kurve abzuflachen. Dies aber ausdrücklich nicht nur aus monetären
Erwägungen, sondern im Sinne unserer Kinder und Jugendlichen.
Ich bitte Sie uns, wie in den letzten Jahren üblich in diesem Ausschuss
den Weg gemeinsam zu gehen.“
Auf Nachfrage gibt Herr Schweinsberg an, dass die SGBVIII-Reform für Schwelm voraussichtlich eine Kostensteigerung im höheren sechsstelligen Bereich mit sich bringen wird.
Bei den u.a.
Haushaltsstellen im Produktbereich 06 (Kinder, Jugend und Familie) werden für das Haushaltsjahr 2021 überplanmäßige
Aufwendungen/ Auszahlungen in Höhe von 2.857.200,00 € bewilligt. Dieser Betrag teilt sich wie folgt auf die
nachstehend aufgeführten Haushaltsstellen auf:
|
Haushaltsstelle |
Bezeichnung |
Haushalts-überschreitung |
a) |
06.01.03.531800 |
Zuweisungen
und Zuschüsse für lfd Zwecke an übrige Bereiche |
81.600,00 |
b) |
06.02.01.528100 |
Zuweisungen
und Zuschüsse für lfd Zwecke an übrige Bereiche |
10.800,00 |
c) |
06.02.02.531800 |
Zuweisungen
und Zuschüsse für lfd Zwecke an übrige Bereiche |
37.800,00 |
d) |
06.03.03.523200 |
Erstattungen
für Aufwendungen v. Dritten aus lfd VerwTätigkeit an Gemeinden (GV) |
250.000,00 |
e) |
06.03.03.533100 |
Soziale
Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen |
1.411.000,00 |
f) |
06.03.03.533200 |
Soziale
Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen. |
660.000,00 |
g) |
06.03.03.543160 |
Sachverständigen,
Gerichts- und ähnliche Kosten |
32.000,00 |
h) |
06.03.08.523100 |
Erstattungen
für Aufwendungen von Dritten aus lfd VerwTätigkeit an das Land |
26.500,00 |
i) |
06.03.08.533900 |
Sonstige
soziale Leistungen |
260.000,00 |
j) |
06.03.09.531200 |
Zuweisungen
und Zuschüsse für lfd Zwecke an Gemeinden (GV) |
87.500,00 |
|
|
|
2.857.200,00 |
Die Deckung ist teilweise durch unten
aufgelistete Mehrerträge / -einzahlungen gewährleistet.
|
HHSt. |
Bezeichnung |
Mehrerträge |
k) |
06.01.02.414100 |
Zuweisungen und
Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land |
10.750,00 |
l) |
06.01.03.414100 |
Zuweisungen und
Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land |
158.800,00 |
m) |
06.02.01.414100 |
Zuweisungen und
Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land |
27.800,00 |
n) |
06.02.02.448000 |
Erträge aus
Kostenerstattungen, -umlagen vom Bund |
37.800,00 |
o) |
06.03.03.422100 |
Ersatz von
sozialen Leistungen innerhalb von Einrichtungen |
349.000,00 |
p) |
06.03.03.448200 |
Erträge aus
Kostenerstattungen, -umlagen von Gemeinden (GV) |
200.000,00 |
q) |
06.03.08.421102 |
Ansprüche gegen
Unterhaltsverpflichtete |
43.000,00 |
r) |
06.03.08.448100 |
Erträge aus
Kostenerstattungen, -umlagen vom Land |
180.000,00 |
|
|
|
1.007.150,00 € |
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
x |
|
dafür |
8 |
|
dagegen: |
0 |
|
Enthaltungen: |
0 |