Sitzung: 14.09.2021 Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 8, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 154/2021
Herr Schier (Vorsitzender des Ausschusses / SPD) richtet sich an die Mitglieder des Ausschusses und fragt nach, ob es Fragen zum Tagesordnungspunkt gebe.
Herr Hugendick (FDP) hätte sich gewünscht, dass die Begrünung verbindlich in den Bebauungsplan aufgenommen worden wäre und nicht nur über einen städtebaulichen Vertrag geregelt werde.
Herr Guthier (Leiter des Fachbereiches Planen und Bauen) sieht keinen qualitativen Unterschied zwischen Festsetzung zur Begrünung im Bebauungsplan oder Regelungen zur Begrünung über einen städtebaulichen Vertrag.
Im Anschluss ruft der Vorsitzende zur Abstimmung über den in der Vorlage 154/2021 vorgeschlagenen Beschluss auf.
Beschluss:
1.
Die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3
(2) BauGB vorgetragene Anregung wird, wie in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 1)
dargestellt, abgewogen.
2.
Die
im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB vorgetragenen Anregungen werden,
wie in der beigefügten Abwägungstabelle
(Anlage 1) dargestellt, abgewogen.
3. Gem. § 10 BauGB in der Fassung
der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3624) sowie der §§ 7 und 41
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994
(GV NW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016
(GV.NRW S. 1162) wird der Bebauungsplan Nr. 106 „Zassenhaus-Gelände“ der Stadt
Schwelm (Anlage 2) einschließlich der dazugehörigen Begründung (Anlage 3), des
Umweltberichtes (§ 2 Abs. 4 BauGB) (Anlage 4), des artenschutzrechtlichen
Fachbeitrages (ASP 1+2) (Anlage 5), der Auswirkungsanalyse (Anlage 6), des Baugrundgutachtens (Anlage 7),
des Schallgutachtens (Anlage 8), des Verkehrsgutachtens (Anlage 9) und der
Altlastenuntersuchung (Anlage 10) als Satzung
beschlossen.
Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke der
Gemarkung Schwelm, Flur 13, Flurstücke 542 tlw., 558, 743 tlw., 744, 745 tlw., 978
und 979. Den genauen Geltungsbereich setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs. 7
BauGB).
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
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dafür |
10 |
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dagegen: |
8 |
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Enthaltungen: |
0 |
Herr Erarslan (BIZ) hat nicht an der Abstimmung teilgenommen.