Nach umfassender Beratung wird über die Einzelanträge der CDU und FDP beschlossen.

 

Änderungsantrag der CDU – Fraktion zum Haushaltssicherungskonzept vom 03.06.2008

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

25

 

dagegen:

18

 

Enthaltungen:

 

 

Antrag der FDP – Fraktion zum Haushaltssicherungskonzept vom 16.07.2008

Erübrigt sich.

           


Beschluss:

a) Das  Haushaltssicherungs- und Personalwirtschaftskonzept 2008 bis 2013

-Variante 2-  (Anlagen 1 – 5 ) wird beschlossen.

Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2013 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

25

 

dagegen:

18

 

Enthaltungen:

 

 

 

b) Der erste Nachtrag zur Haushaltssatzung 2008  wird entsprechend dem als Anlage 7 zur Sitzungsvorlage 139/2008 beigefügten Satzungsentwurf (wie folgt) beschlossen.

 

 

1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung

  der Stadt Schwelm für das Jahr 2008

 

Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666)  in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Schwelm mit Beschluss vom 11.09.2008 folgende Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 29.04.2008 erlassen:

 

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

 

die bisherigen

 

 

und damit der

 

 

festgesetzten

erhöht um

vermindert

Gesamtbetrag

 

 

Gesamtbeträge

 

um

des Haushaltsplans

 

 

 

 

 

einschl. Nachträge

 

 

 

 

 

festgesetzt auf

 

 

EUR

EUR

EUR

EUR

a)

Ergebnisplan

 

 

 

 

 

Erträge

52.319.542

400.000

--

52.719.542

 

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen

60.000.656

75.400

--

60.076.056

 

 

 

 

 

 

b)

Finanzplan

 

 

 

 

 

aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

 

 

 

 

Einzahlungen

50.275.852

400.000

--

50.675.852

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

56.520.603

75.400

--

56.596.003

 

 

 

 

 

 

 

Aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit

 

 

 

 

 

Einzahlungen

3.771.394

--

369.999

3.401.395

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

4.905.244

--

369.999

4.535.245

 

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für die Investitionen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 1.135.649 € um 369.999 € vermindert und damit auf  765.650 € festgesetzt.

                     

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0 € um 680.000 € erhöht und damit auf 680.000 € festgesetzt.

                     

 

§ 4

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 7.681.114 € um 324.600 € vermindert und damit auf 7.356.514 € festgesetzt.

 

§ 5

Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert.

                     

§ 6

 

Die Regelungen bleiben gegenüber den bisherigen unverändert.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

25

 

dagegen:

18

 

Enthaltungen: