Sitzung: 19.08.2008 Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter
Der Verwaltung lag ein Antrag zur Errichtung einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage mit Braunkohlestaubfeuerung auf dem Betriebsgrundstück der Firma Erfurt und Sohn KG, Hugo-Erfurt-Straße 1, zur Stellungnahme vor. Genehmigungsbehörde ist in diesem Falle die Bezirksregierung Arnsberg. Die Stadt Schwelm ist lediglich aufgefordert worden, eine Stellungnahme aus planungs- bzw. bauordnungsrechtlicher Sicht abzugeben. Alle anderen Prüfungen, u.a. aus immissionsrechtlicher Sicht, wird die Bezirksregierung Arnsberg durchführen bzw. veranlassen. Bauherrin der Anlage ist die WSW Energie & Wasser AG (WSW).
Merkmale
der Anlage:
Die Anlage besteht u. a. aus 2 Braunkohlensilos, einem Kühlturm, einem Ascheturm mit Filteranlage und einer Kesselanlage mit Nebenanlagen, die in einem gesonderten Kesselhaus untergebracht ist. Die Abgase der Anlage werden über den bestehenden 58 m hohen Schornstein der Firma abgeleitet.
Baurechtliche
Beurteilung:
Der Bebauungszusammenhang der Firma ist dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil zuordnen. Hierdurch ergibt sich eine Beurteilung gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Die Zulassungsvoraussetzungen der vorgenannten Vorschrift sind gegeben.
Bauordnungsrechtlich sind die entsprechenden Abstände an der Wupperstraße zu den gegenüberliegenden Grundstücken nicht eingehalten. Nachbarliche Zustimmungen zur Unterschreitung der Abstandflächen liegen vor, so dass mittels Abweichungen auch die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit gegeben ist.