Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Der Verwaltung lag ein Antrag zur Errichtung einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage mit Braunkohlestaubfeuerung auf dem Betriebsgrundstück der Firma Erfurt und Sohn KG, Hugo-Erfurt-Straße 1, zur Stellungnahme vor. Genehmigungsbehörde ist in diesem Falle die Bezirksregierung Arnsberg. Die Stadt Schwelm ist lediglich aufgefordert worden, eine Stellungnahme aus planungs- bzw. bauord­nungsrechtlicher Sicht abzugeben. Alle anderen Prüfungen, u.a. aus immissions­recht­licher Sicht, wird die Bezirksregierung Arnsberg durchführen bzw. veranlassen. Bauherrin der Anlage ist die WSW Energie & Wasser AG (WSW).

 

Merkmale der Anlage:

Die Anlage besteht u. a. aus 2 Braunkohlensilos, einem Kühlturm, einem Ascheturm mit Filteranlage und einer Kesselanlage mit Nebenanlagen, die in einem gesonderten Kesselhaus untergebracht ist. Die Abgase der Anlage werden  über den bestehenden 58 m hohen Schornstein der Firma abgeleitet.

 

Baurechtliche Beurteilung:

Der Bebauungszusammenhang der Firma ist dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil zuordnen. Hierdurch ergibt sich eine Beurteilung gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Die Zulassungsvoraussetzungen der vorgenannten Vorschrift sind gege­ben.

 

Bauordnungsrechtlich sind die entsprechenden Abstände an der Wupperstraße zu den gegenüberliegenden Grundstücken nicht eingehalten. Nachbarliche Zustim­mungen zur Unterschreitung der Abstandflächen liegen vor, so dass mittels Abweichungen auch die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit gegeben ist.