Die Vorsitzende erläutert zunächst die Unterschiede der beiden Anträge und stellt dar, wo jeweils der Fokus liegt und welche Aufgaben sich daraus für die Kommune ergeben könnten. Die Themenbereiche sind sehr komplex, so dass im Rat beschlossen wurde, die Anträge zur Vorberatung in den Sozialausschuss, den Jugendhilfeausschuss, den Liegenschaftsausschuss sowie den Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung zu verweisen. Die Beratungsergebnisse der jeweiligen Ausschüsse sollen zusammengetragen und dem Hauptausschuss bzw. dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

An der Initiative sicherer Hafen für geflüchtete Menschen nehmen im EN-Südkreis die Stadt Gevelsberg, Witten und Wetter teil.

 

Herr Schweinsberg erläutert, dass auch Flüchtlinge, die über die Initiative Seebrücke nach Schwelm kämen und einen Asylantrag stellen würden, dem geregelten Verfahren zugeführt werden müssten. Dies wäre schon allein deshalb erforderlich, um Geld auszahlen sowie die geflüchteten Menschen in Unterkunft, Arbeit oder Sprachkurse vermitteln zu können. Wenn es sich um Personen handeln würde, die kein Asyl beantragen wollen oder der Asylantrag bereits abgelehnt wurde oder Flüchtlinge, die über die Quote hinaus aufgenommen werden würden, müsste die Kommune die Kosten wahrscheinlich selbst tragen. Trotz umfangreicher Recherche und Rücksprache mit dem Städte- und Gemeindebund, der Stadt Gevelsberg und dem Kreis konnte keine abschließende Klärung der Fragen zur Finanzierung erfolgen.

Grundsätzlich erfolgt die Verteilung der Flüchtlinge nach dem Königsberger Schlüssel. Das Land NRW nimmt von den Flüchtlingen, die nach Deutschland kommen, ca. 21 % auf. Von diesem Landesanteil beträgt der Zuweisungsschlüssel für Schwelm aktuell rd. 0,16 %. Ob über die Zuweisungsquote hinaus Flüchtlinge aufgenommen werden können und wie die Regelungen dann wären, kann zurzeit nicht abschließend eruiert werden.

 

Als Ergebnis der Diskussion im Ausschuss kann festgehalten werden, dass auch der Antragssteller Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bestätigt, dass die Finanzierung sowie weitere rechtliche Fragen nicht geklärt sind bzw. keine konkreten Informationen hierzu vorliegen.

 

Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, nur über die Anträge zu beraten, keine Beschlüsse zu fassen und die aus der Diskussion hervorgegangenen Erkenntnisse durch die Vorsitzende im Hauptausschuss darlegen zu lassen.

 

Zur Geschäftsordnung wird durch die CDU der Antrag gestellt, abzustimmen, ob eine Beschlussfassung zu den Anträgen erfolgen soll.


 

 


 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

5

 

dagegen:

7

 

Enthaltungen: