Redaktioneller Hinweis:

Unter TOP 19 der Niederschrift zur Ratssitzung vom 01.07.2021 wurde versehentlich der Beschluss der Vorlage 108/2021 abgedruckt und nicht, wie beschlossen, der Beschluss der Vorlage 108/2021/1, der im Folgenden wiedergegeben wird.

 

Beschluss:

Der Rat der Stadt Schwelm beschließt, die bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze für die städtischen Bauvorhaben Rathaus, Kesselhaus und Kulturzentrum nicht zentral auf einer Stellplatzanlage (Varianten 1 - 4), sondern entsprechend der in der Vorlage dargestellten Variante 5 dezentral an mehreren Standorten zu verorten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Variante 5 im Rahmen des Mobilitäts- und Parkraumkonzepts konkret auszuarbeiten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, als weitere Möglichkeit zur Schaffung von Stellplätzen in Schwelm anlässlich des Baus von Rathaus, Kesselhaus und Kulturzentrum mit der Kreisverwaltung in Gespräche einzutreten, ob und welche Möglichkeiten es gibt, das Parkhaus am Kreishaus – auch unter dem Aspekt von Abriss und Neubau – mit zusätzlichen Stellplätzen für die Verwaltungen von Kreis und Stadt Schwelm auszubauen. 

 

Herr Langhard teilt mit, dass die Niederschrift zu der Sitzung vom 01.07.2021 allen Ratsmitgliedern zugeleitet und Einwände gegen sie nicht vorgetragen worden seien. Er schlägt vor, die Kenntnisnahme der Niederschrift und das Nichtvorliegen von Einwänden gegen sie festzustellen und entsprechend zu protokollieren.

 

Gegen diesen Vorschlag wird kein Widerspruch erhoben.