Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 19

Die Fraktionen erläutern ausführlich ihren Standpunkt zur Beschlussfassung.


Beschluss:  

Der Rat der Stadt Schwelm stellt fest, dass das Bürgerbegehren der „Initiative Schwelmebad“ i.S. des § 26 GO NRW nicht zulässig ist, da die Begründung der Fragestellung des Bürgerbegehrens keinen Hinweis auf die Beweggründe enthält, die grundlegend für den mehrheitlichen Beschluss des Rates am 29.04.2008 in der „Bäderfrage“ waren.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

23

 

dagegen:

19

 

Enthaltungen: