Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 7, Enthaltungen: 1, Befangen: 1

Beschluss:

Gem. § 2 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) in der zurzeit gültigen Fassung wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 „Nördlich Güterbahnhof“ beschlossen.

Das Plangebiet beinhaltet das Flurstück (Stand 11.07.2008) Gemarkung Schwelm, Flur 12, Flurstück 485 teilweise.

Die genauen Grenzen des Plangebiets setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 (7) BauGB).

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

35

 

dagegen:

7

 

Enthaltungen:

1

 

Herr Lusebrink nahm wegen Befangenheit an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.