Sitzung: 11.09.2008 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 7, Enthaltungen: 1, Befangen: 1
Vorlage: 134/2008
Beschluss:
Gem. § 2
(1) des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) in der zurzeit
gültigen Fassung wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 „Nördlich
Güterbahnhof“ beschlossen.
Das Plangebiet beinhaltet das Flurstück (Stand 11.07.2008) Gemarkung Schwelm, Flur 12, Flurstück 485 teilweise.
Die
genauen Grenzen des Plangebiets setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 (7) BauGB).
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
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dafür |
35 |
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dagegen: |
7 |
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Enthaltungen: |
1 |
Herr Lusebrink nahm wegen Befangenheit an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.