Beschluss:
Der Rat der Stadt
Schwelm beschließt, die Förderung des Landes NRW in Höhe eines Festbetrages von
26.040,00 € in Anspruch zu nehmen und verpflichtet sich im Gegenzug
a)
mindestens
den Zuschuss aus 2019, nämlich 284.614,89 Euro, zur Unterhaltung ihrer
Musikschule zu zahlen,
b)
ihr
Angebot mindestens auf dem Niveau von 2019 (217,13 Jahreswochenstunden)
aufrecht zu erhalten und
c)
den
Anteil an sozialversicherungspflichtig erteilten Unterrichtsstunden im
Verhältnis zu dem Niveau von 2019 nicht zu senken.
Die Verwaltung
wird beauftragt den Zuwendungsvertrag abzuschließen und eine
sozialversicherungspflichtige Stelle mit einem Stundenanteil von 12
Wochenstunden zu besetzen.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
x |