Herr Gießwein weist auf den bestehenden Beschluss zur Gewerbenutzung hin.  Er erwarte eine Beachtung und Umsetzung der gefassten Beschlüsse. 


Beschluss:

 

1.       Der Rat der Stadt Schwelm beschließt die Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 25.06.2020 (SV-Nr. 065/2020) zum Bebauungsplan Nr. 106 „Zassenhaus-Gelände“, welcher gem. § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3624) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV.NRW S. 1162) gefasst wurde.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Entwurfes des Rechtsplanes und der dazugehörigen Begründung einschließlich des Umweltberichtes und der erforderlichen Gutachten die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB für den Bebauungsplan Nr. 106 „ Zassenhaus-Gelände“ durchzuführen. Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.         
     

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Entwurfes des Rechtsplanes und der dazugehörigen Begründung einschließlich des Umweltberichtes und der erforderlichen Gutachten die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB  i. V. m.  § 4a (3) BauGB für den Bebauungsplan Nr. 106 „ Zassenhaus-Gelände“ durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

24

 

dagegen:

20

 

Enthaltungen:

0