Sitzung: 24.06.2021 Hauptausschuss
Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 4, Enthaltungen: 3
Vorlage: 099/2021
Beschluss:
1.
Der Rat der Stadt Schwelm beschließt die Aufhebung des
Satzungsbeschlusses vom 25.06.2020 (SV-Nr. 065/2020) zum Bebauungsplan Nr. 106
„Zassenhaus-Gelände“, welcher gem. § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung
vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3624) sowie der §§ 7 und 41 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV
NW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV.NRW
S. 1162) gefasst wurde.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Entwurfes des
Rechtsplanes und der dazugehörigen Begründung einschließlich des
Umweltberichtes und der erforderlichen Gutachten die erneute Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB für den Bebauungsplan
Nr. 106 „Zassenhaus-Gelände“ durchzuführen. Während der Auslegungsfrist wird
der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Entwurfes des
Rechtsplanes und der dazugehörigen Begründung einschließlich des
Umweltberichtes und der erforderlichen Gutachten die erneute Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB i. V. m.
§ 4a (3) BauGB für den Bebauungsplan Nr. 106 „Zassenhaus-Gelände“ durchzuführen.