Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

1.       Der Rat der Stadt Schwelm beschließt die Aufhebung des Beschlusses vom 25.06.2020 (SV-Nr. 064/2020), welcher gem. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV.NRW S. 1162) zur 29. FNP-Änderung (Bereich Zassenhaus-Gelände) gefasst wurde.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Änderungsplanes und des dazugehörigen Erläuterungsberichtes einschließlich des Umweltberichtes und der erforderlichen Auswirkungsanalyse die 2. erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB für die 29. FNP-Änderung (Bereich Zassenhaus-Gelände) durchzuführen. Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
     

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Änderungsplanes und des dazugehörigen Erläuterungsberichtes einschließlich des Umweltberichtes und der erforderlichen Auswirkungsanalyse die 2. erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB    i. V. m. § 4a (3) BauGB für die 29. FNP-Änderung (Bereich Zassenhaus-Gelände) durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

14

 

dagegen:

4

 

Enthaltungen:

0