Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Herr Beckmann wünscht die gemeinsame Behandlung der Punkte 17, 18 und 19.

 

Herr Beckmann sagt, es solle etwas Sinnvolles für Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden, nicht nur eine „Betonwüste“ als Parkfläche. Hier solle man ökologisch denken. Das Zassenhaus-Gelände könne lediglich mit dem Auto erreicht werden, das sei nicht nachhaltig. Das gesamte Konzept inklusive Flächennutzungsplan werde abgelehnt. Hier liege ein schwerwiegender Eingriff in das Stadtbild vor.

 

Herr Flüshöh erwidert, es habe lange Diskussionen über Großflächen und Einzelhandel gegeben. Die Ansiedlung von ein oder zwei Discountern sei die Lösung gewesen, dafür schließen an anderer Stelle Discounter. Dies sei vertretbar. Die Bürgerinnen und Bürger erwarteten eine kurzfristige Lösung. Man solle versuchen, dass, was man jetzt hat, umzusetzen. Es sei darauf hingewiesen worden, dass, wenn ein Kreisverkehr entwickelt werde, man die Möglichkeiten des Radverkehrs berücksichtigen werde. Hier könne man sich mit Fördermittelgebern in Verbindung setzen, um in Erfahrung zu bringen, welche Möglichkeiten bestehen. Er bittet nochmals darum, dies mit zu bedenken.

 

Herr Guthier versichert, dass der Kreisverkehr auch Bestandteil des städtebaulichen Vertrages und der Baugenehmigung sei. Der Radweg werde nicht durch den Kreisverkehr geführt. Die Meinung zu diesem Vorschlag „Mischverkehrsführung in einem Kreisverkehr“ werde von Fachleuten abgelehnt.

Bezüglich der ökologischen Situation des Baugrundstücks habe man im Anschluss an den Bauantrag die Bauherren befragt. Da dies nicht Bestandteil des Bauantrages sei, wurde dieses bisher nicht thematisiert. Trotzdem sei von den Bauherren eine Planung beigebracht worden, die wesentliche Punkte berücksichtigt.

 

Bezüglich der Begrünung warte man auf die neue Bauordnung, die zum 01.07.2021 angekündigt sei. Hier seien neue Bauordnungsvorschriften mit Begrünungsvorgaben für größere Parkplätze enthalten. Das, was machbar ist, werde auch umgesetzt.

 

Herr Beckmann bittet die Verwaltung, diese Sachverhalte schriftlich zur Verfügung zu stellen, vorzugsweise vor der nächsten Ratssitzung. Dem B-Plan könne man so nicht zustimmen. Herr Beckmann sagt, dass die Randbegrünung hätte erhalten bleiben können. Es müsse eine Rechtssicherheit geschaffen werden, dass dies keine versiegelte Fläche werde.

 

Herr Gießwein moniert, dass der Beschluss über die ökologische Gewerbeflächenentwicklung im B-Plan-Entwurf nicht aufgeführt worden sei. Er gehe davon aus, dass dies der letzte B-Plan war. Auch bittet er darum, ein starkes Augenmerk auf den Bereich Fahrrad zu legen. Hier könne man mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW in Verhandlung treten. Es sei durchaus genug Raum da. Man müsse konkret über Parkflächen sprechen, die zu Radwegen umgebaut werden.

 

Herr Langhard versichert, dass das Thema ökologische Gewerbeflächenentwicklung durchaus auf der Agenda stehe.


Beschluss:

Der Rat der Stadt Schwelm beschließt, dass bei der nächsten Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Status eines zentralen Versorgungsbereichs des Nahversorgungszentrums Oehde nicht weiter aufrechterhalten werden soll. Bis zum Zeitpunkt dieser Fortschreibung werden keine planerischen Absichten zur Weiterentwicklung bzw. Sicherung des Nahversorgungszentrums Oehde verfolgt.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

14

 

dagegen:

4

 

Enthaltungen:

0