Beschluss des
Bürgermeisters oder Vertreters im Amt und eines weiteren Ratsmitglieds:
Der Vertreter der Stadt Schwelm, Herr 1. Beigeordneter und Stadtkämmerer Jürgen Voß oder Vertreter, wird ermächtigt, den Vorschlägen des Vorstandes und des Aufsichtsrates im Sinne der nachstehenden Darlegung zuzustimmen.
Wegen der Terminabläufe gilt dieser Beschluss als Dringlichkeitsentscheidung gem.
§ 60 Abs.
1 S. 2 GO NW.
Datum: 14.08.2008
gezeichnet Dr. Steinrücke gezeichnet Philipp
Bürgermeister Ratsmitglied
Beschluss Hauptausschuss:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, die vom Bürgermeister oder Vertreter im Amt und einem Ratsmitglied am 14.08.2008 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem.
§ 60 Abs. 1 S. 2 GO NW zur ordentlichen Gesellschafterversammlung der WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
X |
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dafür |
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dagegen: |
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Enthaltungen: |
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