Sitzung: 28.08.2008 Hauptausschuss
Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 2
Vorlage: 144/2008
Auf Nachfrage von Herrn Gießwein, ob es für diese nicht unerhebliche Ausgabe gesetzliche Grundlagen gäbe, erläutert Herr Voß die Gründe, warum die Stadt Schwelm aus dem in ganz NRW laufenden Prozess nicht ausscheren könne.
Beschluss:
- Die Einführung des Digitalfunks im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in der Stadt Schwelm wird vorbehaltlich der Sicherstellung der Finanzierung und des Vorliegens der erforderlichen aufsichtsbehördlichen Genehmigungen beschlossen.
- Die Sicherstellung der Finanzierung soll innerhalb des Nachtragshaushaltsplans 2008 durch Veranschlagung von Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten der Jahre 2009 (230.000 €) und 2010 ( 110.000 €) erfolgen.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Beschlussfassung des Rates der Stadt und Vorlage der Genehmigung der Aufsichtsbehörde dem Ennepe-Ruhr-Kreis die Erstattung der Kosten für die Beschaffung der Funkmeldeempfänger sowie der Funkendgeräte bis zu einer Gesamthöhe von 340 T € zuzusagen.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
|
|
dafür |
16 |
|
dagegen: |
2 |
|
Enthaltungen: |
|