Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 2

Auf Nachfrage von Herrn Gießwein, ob es für diese nicht unerhebliche Ausgabe gesetzliche Grundlagen gäbe, erläutert Herr Voß die Gründe, warum die Stadt Schwelm aus dem in ganz NRW laufenden Prozess nicht ausscheren könne. 


Beschluss:

 

  1. Die Einführung des Digitalfunks im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in  der Stadt Schwelm  wird vorbehaltlich der Sicherstellung der Finanzierung und des Vorliegens der  erforderlichen aufsichtsbehördlichen Genehmigungen beschlossen.

 

  1. Die Sicherstellung der Finanzierung soll innerhalb des Nachtragshaushaltsplans 2008 durch Veranschlagung von Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten der Jahre 2009 (230.000 €) und 2010 ( 110.000 €) erfolgen.

 

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Beschlussfassung des Rates der Stadt und Vorlage der Genehmigung der Aufsichtsbehörde dem Ennepe-Ruhr-Kreis die Erstattung der Kosten für die Beschaffung der Funkmeldeempfänger sowie der Funkendgeräte bis zu einer Gesamthöhe von 340 T € zuzusagen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

16

 

dagegen:

2

 

Enthaltungen: