Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

1.

Der vom Rat der Stadt Schwelm in der Sitzung am 01.02.1995 mit Sitzungsvorlage 029/1995 gefasste Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 61 „Berliner Straße“ wird aufgehoben.

 

2.

Gem. § 2 (1) des Baugesetzbuches  (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) in der zurzeit gültigen Fassung, wird die Neufassung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplanes Nr. 61 „Berliner Straße“ beschlossen.

Das Plangebiet beinhaltet das Flurstück (Stand 11.07.2008)  Gemarkung Schwelm,  Flur 4, Flurstücke 83, 408, 457, 458, 461, 517, 518, 520, 521-525, 545, 547, 548, 551, 553, 554, 591-594, 596, 598, 599, 618, 619.

Die genauen Grenzen des Plangebiets setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 (7) BauGB).

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

16

 

dagegen:

1

 

Enthaltungen:

1