Der Vorsitzende begrüßt Herrn Siepmann, Vorsitzender des Trägervereins Schwelmebad e.V., und bittet ihn, dem Ausschuss die im Freibad zwingend erforderlichen Reparaturarbeiten zu erörtern.
Herr Siepmann berichtet, man habe den Kopf des Schwimmerbeckens auf der
Wasserseite abgeschliffen und gereinigt. Im Zuge dieser Arbeiten sei deutlich
geworden, dass die Schäden am Beckenkopf sehr viel drastischer seien als
erwartet. Die Substanz des Beckenkopfes sei immens schlecht, er sei auf einer
Länge von rund 142 Metern undicht. Darüber hinaus seien einzelne Module
„gewandert“, was zu einer nicht unerheblichen Beschädigung der Beckenfolie am
Beckenrand geführt habe. Die hohen Wasserverluste seien demnach weniger auf die
maroden Rohrleitungen zurückzuführen als vielmehr auf den defekten Beckenkopf.
Den Beckenkopf bis 2022 komplett zu erneuern, sei aufgrund der
Auslastung entsprechender Firmen nicht realisierbar. Um das Freibad in dieser
Saison öffnen zu können, könne man nur versuchen, den Beckenkopf notdürftig zu
reparieren.
Es sei daher weiterhin mit nicht unerheblichen Wasserverlusten zu
rechnen. Herr Siepmann schätzt die hierdurch entstehenden Mehrkosten auf rund
15.000,00 bis 20.000,00 EUR für 2021.
Aus dem Ausschuss kommt die Frage, ob bei einer Befüllung des Beckens
nur bis unterhalb des Beckenkopfes die notwendige Reparatur bzw. Erneuerung des
Beckenkopfes verschoben und dadurch ein weiterer Wasserverlust vermieden werden
könne. Herr Siepmann erklärt, dass die Umwälzung und Filterung des Wassers dann
nicht mehr möglich sei und das Gesundheitsamt das Schwimmerbecken in diesem
Fall nicht freigeben werde.
Erfolge mittelfristig keine Reparatur bzw. Erneuerung des Beckenkopfes,
so Herr Siepmann, sei der Trägerverein Schwelmebad e.V. zukünftig nicht mehr
bereit, weitere Reparaturarbeiten am Schwimmerbecken in Eigenregie zu leisten.
Hinsichtlich des Sprungbeckens berichtet Herr Siepmann, dass die
Wasserverluste dort vorrangig durch defekte Rohrleitungen verursacht worden
seien. Diese seien bereits repariert worden. Dennoch müsse die Beckenfolie im
Sprungbecken erneuert werden, um Wasserverluste hier gänzlich zu vermeiden.
Wolle man jedoch in dieser Freibadsaison das Bad öffnen, seien keine größeren
Reparaturmaßnahmen mehr möglich.
Der Ausschuss stellt fest, dass die Auszahlung einer Zuwendung für
Reparaturmaßnahmen im Schwimmer- bzw. Sprungbecken zum jetzigen Zeitpunkt nicht
erforderlich erscheint, da nach den Ausführungen von Herrn Siepmann die
entsprechenden Reparaturmaßnahmen in 2021 nicht realisiert werden können. Der
Beschluss wird vertagt.
Der Ausschuss stimmt der Vertagung des Beschlusses einstimmig zu:
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
x |
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dafür |
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dagegen: |
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Enthaltungen: |
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