Herr Gießwein hält es für sinnvoll, diesen Antrag bis zum Sommer abzuschließen.

 

Herr Kirschner teilt mit, dass dieses Vorgehen grundsätzlich unterstützt werde. Er habe jedoch an ein paar Stellen Klärungsbedarf. Es erfolge eine Begrenzung von X-Standorten, z. B. 80 Plakate mit 40 Standorten.

 

Wenn ein erkennbarer Personenwahlkampf in den Bezirken gemacht werde, dann solle für den etwaigen Ratskandidaten 5 Standorte mit 2 Plakaten je Wahlbezirk erlaubt sein. Oder bei einem Wahlkampf für die Partei dann das übliche Kontingent. Die Frage der Chancengleichheit sei abgestuft zu sehen. Das Problem der ordnungsbehördlichen Verordnung sei jedoch, für alle Parteien gleicher Größe die gleiche Anzahl an Plakaten festzuhalten.

 

Herr Kirschner unterbreitet folgende Vorschläge:

 

a)    Regelung im Wege einer Selbstverpflichtung der Fraktionen, so wie es der Antrag auch vorsehe oder

b)    Regelung im Wege einer ordnungsbehördlichen Verordnung, wobei man hier gewisse Schwierigkeiten sehe.

 

Herr Müller teilt mit, dass die Umsetzung einer solchen Verordnung Schwierigkeiten mit sich bringe. Es sei nur eine Partei, die sich in Verbindung mit der Kommunalwahl nicht an die Absprache gehalten habe.

 

Herr Müller unterbreitet folgenden Vorschlag für die CDU: Die Parteivorsitzenden sollen sich zusammensetzen und Abstimmung darüber treffen, ob eine Selbstverpflichtung bestimmt werden könne. Von einer Verordnung werde abgesehen.

 

Herr Feldmann moniert, man könne keine Sonderrechte aus alten Gegebenheiten ableiten. Weiter fragt er, wie die Größe der Partei bestimmt werde.

 

Herr Kirschner erwidert, die abgestufte Chancengleichheit orientiere sich an der geltenden Rechtsprechung. Er habe Interessenlagen geschildert und möchte keiner Partei verwehren, Direktkandidaten-Wahlkampf zu machen. SPD und CDU haben einzelne Kandidaten und Kandidatinnen in Bezirken plakatiert, andere Parteien haben dies wiederum nicht gemacht.

 

Herr Dr. Bockelmann sagt, er schließe sich Herrn Müller an, ein parteiübergreifendes Gespräch zu führen oder eine Sondersitzung im Ältestenrat anzuberaumen, da dann die Verwaltung dabei wäre bezüglich des rechtlichen Rahmens.

 

Herr Gießwein ist der Auffassung, eine Selbstverpflichtung sei nicht umsetzbar, da sich nicht alle Parteien daran hielten. Hier sei er im Gespräch mit Herrn Kirschner und dem Ordnungsdezernenten. Es sei wichtig, dass ein Beschluss vor den Sommerferien gefasst werde. Er habe bereits in der Vergangenheit die Fraktionsvorsitzenden angeschrieben und um ein Treffen bezüglich einer gemeinsamen Einigung gebeten.

 

Herr Müller teilt mit, er möchte keine rechtlichen Bedenken äußern. Wenn eine Ordnungsverfügung gemacht werde, müsse diese auch kontrolliert werden. Warum erfolge eine Abstimmung mit dem Ordnungsamt, wenn man sich nicht daranhalten müsse. Er erbittet diesbezüglich die Stellungnahme der Verwaltung.

 

Herr Langhard erklärt hierzu, eine Ordnungsverfügung könne nur auf öffentlichen Flächen erteilt werden. Auf Privatgrundstücken hingegen könne die Stadt nichts machen. Die Verwaltung könne auf Anzeigen hin tätig werden. Ähnlich stelle er sich dies für die Plakatierung vor.

 

Herr Kirschner teilt mit, der SPD sei daran gelegen, das zu regeln. Bestehe die Möglichkeit einer ordnungsrechtlichen Verfügung, werde diese bevorzugt, falls konkreter Anlass zum Verstoß bestehe.

 

Herr Langhard unterbreitet folgenden Vorschlag wie im Antrag: Es findet ein gemeinsames Gespräch unter den Vertretern der Fraktionen bzw. Parteien statt.


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Vertreter der Fraktionen bzw. Parteien zu einer gemeinsamen Abstimmung einzuladen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x