Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Der Rückbau des „Ibach-Steg“ ist zuletzt in der Sitzung des AUS am 30.05.2017 (Vorlage Nr. 040/2017) mit der Vorberatung über das straßenrechtliche Einziehungsverfahren thematisiert worden. Die Einziehung – als Voraussetzung für die Aufhebung der Kreuzung – ist seit Dezember 2017 rechtskräftig. Die Vereinbarung über die Aufhebung der Kreuzung zwischen der Stadt und der DB Netz AG ist am 21.12.2020 final erstellt worden und mittlerweile von allen Beteiligten unterschrieben worden. Dem vorausgegangen ist ein intensiver Vorbereitungs- und Verhandlungsprozess. So wurde von den TBS eine Baudurchführungsvereinbarung mit der DB Netz AG als eine weitere Voraussetzung für die Kreuzungsvereinbarung abgeschlossen. Eine Abbruchstatik und eine Ausführungsplanung sind ebenfalls durch die TBS in Auftrag gegeben worden und liegen vor. Damit sind alle Voraussetzungen gegeben, um den Rückbau vorzunehmen. Hierfür ist eine Sperrpause der DB Netz AG im Frühjahr 2021 in Aussicht gestellt (genaue Terminierung steht noch aus). Auch konnte eine Einigung hinsichtlich der Kostentragung der Maßnahme erzielt werden. Dabei war allerdings zu Lasten der Stadt zu berücksichtigen, dass der Ibach-Steg die Lebensdauer, die die Abgeltungsrichtlinie zum Eisenbahnkreuzungsgesetz vorsieht, noch nicht erreicht hat. Als Verhandlungsergebnis hat sich die Stadt mit der DB Netz AG auf ein „kalkulatorisches Rückbaudatum“ und somit eine Abzinsung des Kostenanteils der DB Netz AG geeinigt. Die Zahlung des so ermittelten Anteiles (Festbetrag) erfolgt zum 1. Juli 2021. Die Verwaltung wird über den Fortgang der Maßnahme berichten.

 

Herr Guthier (Leiter des Fachbereiches Planen und Bauen) teilt mit, dass die Verwaltung bei Erstellung der Mitteilung davon ausgegangen ist, dass bis zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung eine von der DB Netz AG gegengezeichnete Ausfertigung der Vereinbarung über die Aufhebung der Kreuzung der Stadt vorliegen würde. Dies ist nicht der Fall. Der Stadt liegt noch keine von der DB Netz AG gegengezeichnete Vereinbarung vor.