Sitzung: 26.01.2021 Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter
Im Rahmen des von der Landesregierung beschlossenen Investitionspakets
Kommunen ist auch das Sonderprogramm „Erhaltungsinvestitionen kommunale
Verkehrsinfrastruktur Straßen und Radwege“, mit einem Gesamtvolumen von 50 Mio.
€ aufgestellt worden. Auf Nachfrage bei der Bezirksregierung ist für die Stadt
Schwelm bei zuwendungsfähigen Kosten von ungefähr 50.000 € eine Zuwendung von
rd. 42.000 € (80%) möglich. Die Verwaltung hatte zunächst einen Förderantrag
für eine Fahrbahnoberflächensanierung in einem Teilbereich der Königsberger
Straße gestellt. Aufgrund eines günstigen Ausschreibungsergebnisses für diese
Maßnahme konnte eine weitere Maßnahme noch rechtzeitig angemeldet werden. Für
beide Maßnahmen ist der vorzeitige förderunschädliche Maßnahmenbeginn zugelassen:
a) Fahrbahnoberflächensanierung
in einem Teilbereich der Königsberger Straße
Gesamtvolumen
nach Abschluss des Vergabeverfahrens ca. 25.000 €. Mögliche Förderung 80% =
20.000 €. Hier ist vor einigen Jahren bereits eine Teillänge der Fahrbahn mit
einer neuen Verschleißdecke versehen worden. Die verbleibende
Fahrbahnteillänge, die nur geringe Setzungen und Fahrrinnen aufwies, konnte nun
ebenfalls mit einer neuen Verschleißdecke versehen werden. Dies war nach
Auffassung von Verwaltung und TBS die wirtschaftlichste Erhaltungsmaßnahme.
b) Kreuzung
Potthoffstraße/Barmer Straße/Hauptstraße/Emil-Rittershaus-Straße
Hier soll der
Fahrbahnoberbau und die Radwegmarkierungen erneuert und die anliegenden
Gehwegbereiche barrierearm ausgebaut werden.
Die dafür im
Haushaltsplan für 2021 vorgesehenen Mittel von 130.000 € sollen mit ca. 22.000
€ kofinanziert werden. Die Maßnahme soll in den Sommerferien 2021 durchgeführt
werden, weil es sich bei den Gehwegbereichen auch um Bestandteile von
Schulwegen handelt.
Die Verwaltung wird über die Mittelbewilligung berichten, sobald sie vorliegt.