Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Im Rahmen des von der Landesregierung beschlossenen Investitionspakets Kommunen ist auch das Sonderprogramm „Erhaltungsinvestitionen kommunale Verkehrsinfrastruktur Straßen und Radwege“, mit einem Gesamtvolumen von 50 Mio. € aufgestellt worden. Auf Nachfrage bei der Bezirksregierung ist für die Stadt Schwelm bei zuwendungsfähigen Kosten von ungefähr 50.000 € eine Zuwendung von rd. 42.000 € (80%) möglich. Die Verwaltung hatte zunächst einen Förderantrag für eine Fahrbahnoberflächensanierung in einem Teilbereich der Königsberger Straße gestellt. Aufgrund eines günstigen Ausschreibungsergebnisses für diese Maßnahme konnte eine weitere Maßnahme noch rechtzeitig angemeldet werden. Für beide Maßnahmen ist der vorzeitige förderunschädliche Maßnahmenbeginn zugelassen:

 

a)      Fahrbahnoberflächensanierung in einem Teilbereich der Königsberger Straße

Gesamtvolumen nach Abschluss des Vergabeverfahrens ca. 25.000 €. Mögliche Förderung 80% = 20.000 €. Hier ist vor einigen Jahren bereits eine Teillänge der Fahrbahn mit einer neuen Verschleißdecke versehen worden. Die verbleibende Fahrbahnteillänge, die nur geringe Setzungen und Fahrrinnen aufwies, konnte nun ebenfalls mit einer neuen Verschleißdecke versehen werden. Dies war nach Auffassung von Verwaltung und TBS die wirtschaftlichste Erhaltungsmaßnahme.

 

b)      Kreuzung Potthoffstraße/Barmer Straße/Hauptstraße/Emil-Rittershaus-Straße

Hier soll der Fahrbahnoberbau und die Radwegmarkierungen erneuert und die anliegenden Gehwegbereiche barrierearm ausgebaut werden.

Die dafür im Haushaltsplan für 2021 vorgesehenen Mittel von 130.000 € sollen mit ca. 22.000 € kofinanziert werden. Die Maßnahme soll in den Sommerferien 2021 durchgeführt werden, weil es sich bei den Gehwegbereichen auch um Bestandteile von Schulwegen handelt.

 

Die Verwaltung wird über die Mittelbewilligung berichten, sobald sie vorliegt.