Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Durch Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstel-lung vom 23. März 2020 wurde die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge) veröffentlicht. Der umlagefähige Aufwand einer beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahme kann gefördert werden, soweit die Straßenausbaubeiträge noch nicht bestandskräftig festgesetzt wurden und deren zugrundeliegende Straßenausbaumaßnahme vom Rat ab dem 1. Januar 2018 beschlossen wurde oder die in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses erstmals im Haushalt des Jahres 2018 stehen. Daraufhin wurde mit Datum vom 15.10.2020 der Förderantrag gestellt. Mit Bewilligungsbescheid vom 16.11.2020 wurde dem Antrag stattgegeben. Am 21.12.2020 ging der Förderbetrag in Höhe von 105.969,39 € auf dem städtischen Konto ein. In diesem Jahr sollen nun die Beitragspflichtigen der Maßnahme Schulstraße zu den nun um 50 % reduzierten Beiträgen herangezogen werden.