Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

 

Herr Schier (Vorsitzender des Ausschusses) erteilt Frau Ingenlath-Gegic das Wort.

 

Frau Ingenlath-Gegic trägt vor, dass sie schon häufig Konfliktsituationen im Bereich des Gehweges in der Bahnhofstraße beobachtet habe. Der Gehweg wird von zu Fuß gehenden Personen und Fahrrad fahrenden Personen gemeinsam genutzt. Mehrfach kam es zur Behinderung, häufig auch zur Gefährdung von zu Fuß gehenden Personen. Sie fragt, wie sie als Einwohnerin Beobachtungen an den Ausschuss weitergeben kann?
 

Herr Guthier (Leiter des Fachbereiches Planen und Bauen) führt dazu wie folgt aus: Einwohner*innen können sich nach der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Schwelm und seine Ausschüsse (§§ 18, 26) mit mündlichen Anfragen (in der jeweiligen Sitzung) an das Gremium wenden. Darüber hinaus sind Zuhörerinnen und Zuhörer nicht berechtigt, das Wort zu ergreifen oder sich sonst an den Beratungen des Gremiums zu beteiligen. Die vorherige Übermittlung von weiteren Unterlagen zur Erläuterung einer Fragestellung mag im Einzelfall durchaus hilfreich sein, nach ständiger Übung der städtischen Gremien werden aber Unterlagen, die im Rahmen einer Einwohner*innen-Anfrage übergeben werden, zum Protokoll genommen und auf diesem Wege den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis gegeben.

 

Der Vorsitzende wendet sich an die Mitglieder des Ausschusses und bittet Verfahrensvorschläge zu unterbreiten. Herr Kirschner (SPD) und Herr Weidenfeld (B‘90/Die Grünen) weisen darauf hin, dass es möglich ist, sich mit einem Anliegen direkt an ein Ausschussmitglied zu wenden. Herr Hugendick (FDP) spricht sich für eine Änderung der Geschäftsordnung aus.

 

Herr Rindermann (B‘90/Die Grünen) spricht sich dafür aus, die dargestellten Konfliktsituationen zwischen zu Fuß gehenden Personen und Fahrrad fahrenden Personen in der städtischen Radwegekommission zu thematisieren.

 

Herr Schweinsberg (1. Beigeordneter der Stadt Schwelm) schlägt vor, die Anfrage mit den vorgelegten Fotos der Niederschrift als Anlage beizufügen und die Radwegekommission mit der weiteren Thematisierung zu beauftragen.

 

Auf Nachfrage des Vorsitzenden stimmen die Mitglieder des Ausschusses dem Verfahrensvorschlag des 1. Beigeordneten zu.