Sitzung: 25.02.2021 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: mehrheitlich abschließend beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 5, Enthaltungen: 2
Vorlage: 042/2021
Herr Langhard erläutert die Vorlage der Verwaltung und begründet die Zuordnung des Immobilienmanagements zum Geschäftsbereich des 1. Beigeordneten damit, dass Herr Schweinsberg in der Thematik tiefeingearbeitet sei.
Herr Beckmann unterstreicht, dass er uns eine Fraktion dabei blieben, dass die Stelle des technischen Beigeordneten so schnell wie möglich ausgeschrieben werden solle. Er und seine Fraktion sähen das Immobilienmanagement als „Chefsache“ an.
Herr Flüshöh führt aus, dass es lediglich ein Dissens in der Schnelligkeit der Umsetzung gebe. Die Rückführung der Technischen Betriebe führe zu weiteren Fragen in der Kernverwaltung.
Neben der Frage der Organisationsform (Fachbereich oder Eigenbetrieb) müsse auch die Zuordnung des Anlagevermögens diskutiert werden.
Insgesamt sei die Problematik mit der Frage verbunden, ob ein neuer Geschäftsbereich benötigt werde, sollte ein Fachbereich oder ein Eigenbetrieb gegründet werden. Er und seine Fraktion warteten auf Ideen der Verwaltung.
Beschluss:
- Die Besetzung der Stelle des Technischen Beigeordneten wird zunächst
zurückgestellt.
- Der Geschäftsbereich des 1. Beigeordneten umfasst folgende
Aufgabenbereiche:
Finanzen
Bürgerservice/Feuerwehr
Bildung und
Familie, einschließlich Sport
Immobilienmanagement
und die künftig rekommunalisierte Bereiche der TBS
Umwelt
(öffentl. Grün, Friedhof, Forst)
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
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dafür |
32 |
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dagegen: |
5 |
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Enthaltungen: |
2 |