Beschluss: einstimmig und abgeschlossen

Abstimmung: Ja: 39

Beschluss:

 

  1. Gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekannt­machung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist, wird die Aufstellung der 31. Flächennutzungsplan-Änderung (Bereich Jesinghauser Straße) beschlossen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen.

 


 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x