Sitzung: 25.02.2021 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: einstimmig und abgeschlossen
Abstimmung: Ja: 39
Vorlage: 210/2020
Beschluss:
- Gemäß
§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634),
das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S.
1728) geändert worden ist, wird die Aufstellung der 31.
Flächennutzungsplan-Änderung (Bereich Jesinghauser Straße) beschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem.
§ 3 (1) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
x |