Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Herr Langhard erläutert, dass das vorgelegte Personalentwicklungskonzept (PEK) ein erster Teil einer Gesamtkonzeption sei. Hier handele es sich um eine IST – Aufnahme, die in einem weiteren Schritt um einen Maßnahmenkatalog und die Umsetzungsphase ergänzt werde.

 

Mit dem PEK sei eine junge Nachwuchskraft betraut worden, die sich sehr engagiert in die Thematik einarbeite.

 

Den heute vorlegten Entwurf verbinde Herr Langhard mit der Frage an die Politik, ob man sich auf dem richtigen konzeptionellen Weg befinde.

 

Die zuvor eingereichten Fragen des Herrn Ergen beantwortet Herr Langhard wir folgt:

 

1.                  Auf S.8 ist angegeben, dass 20 Stellen unbesetzt sind. Auf der Website der Stadt Schwelm sind nur 7 Stellen aufgeführt. Aus welchem Grund sind nicht alle Stellen online? Wo kann man die Stellenbeschreibungen zu allen 20 Stellen finden?

 

2.                  Wie hoch ist der Anteil der Mitarbeitenden in der Verwaltung mit Zuwanderungsgeschichte? Sofern möglich bitten wir um Angabe der Herkunftsländer. Wie steht dieser Anteil im Verhältnis zum Anteil der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte an der Schwelmer Stadtbevölkerung? Gibt es zu diesem Thema auch strategische Ziele der Verwaltung?

 

3.                  Wie hoch ist der Anteil der Mitarbeitenden mit Behinderung? Wie steht dieser Anteil im Verhältnis zum Anteil der Menschen mit Behinderung an der Schwelmer Stadtbevölkerung (sofern erfasst)? Gibt es zu diesem Thema auch strategische Ziele der Verwaltung?

 

 

Zu 1.) Das PEK wurde zum Stichtag 13.12.2020 erstellt. Daher seien aktuelle Entwicklungen in den Stellenbesetzungen nicht berücksichtigt.

 

Zu 2.) Für die Erfassung des Migrationshintergrundes bei den Mitarbeitern gebe es keine rechtliche Verpflichtung. Der Fokus bei der Beurteilung der Bewerbungen liege auf Qualifikation und nicht auf Migration. Daher wäre die detaillierte Beantwortung der Fragestellung mit sehr hohem verwaltungstechnischen Aufwand verbunden, zumal man vorher den Begriff Migrationshintergrund definieren müsse.

Allein bei den Beamten sei es per Gesetz vorgesehen, dass diese die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen müssen. Insgesamt sei die Auswertung des Migrationshintergrundes der beschäftigten für die Verwaltung kein steuerungsrelevantes Kriterium.

 

Zu 3.) An der Stelle mache der Gesetzgeber klare Vorgaben. Die gesetzliche Quote liege bei 5%. Die Quote in der Stadtverwaltung liege bei über 10%. Auch dieses Thema habe für die Stadtverwaltung keine notwendige Steuerungsrelevanz.

 

Herr Ergen würde sich über aktuelle Stellenausschreibungen freuen, da er über sein Netzwerk auf offenen Stellen hinweise. Er begrüße den strategischen Blick in die Zukunft sehr.

 

Ergänzend plädiere er dafür, dass es zu einem steuerungsrelevanten Kriterium werde, warum die Mitarbeiter gerne in der Stadtverwaltung arbeiten. Die Auswertung dieser Information könne helfen, sich in Richtung eines Leitbildes auf den Weg zu machen.

 

Herr Feldmann lobt die engagierte Ausarbeitung. An Herrn Ergen gerichtet stellt er die Frage, wieweit Migration zurückgehe. Man treffe da nicht immer auf Zuspruch. Oft sei der Status „Migration“ seitens der Betroffenen nicht gewünscht.

 

Frau Dr. Kummer-Dörner bemerkt, dass in dem Konzept viele Handlungsfelder aufgezeigt seien. Sie plädiere für Ausbildung und eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

 

Hinsichtlich der Auflistung der Ziele fragt sie, ob es sich um eine Rangfolge handele.

Herr Langhard antwortet, dass es sich um eine reine Aufzählung handele.

 

Herr Dr. Bockelmann fragt nach den Ursachen des Krankenstandes und ob es da auch Analysen gebe.

 

Herr Langhard führt aus, dass im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) Gespräche geführt würden, die Verwaltung aber auch hier noch Verbesserungsbedarf sehe.

 

Herr Schier unterstreicht für sich und seine Fraktion, dass es das PEK richtig sei und dass es darüber hinaus wichtig sei, diese Ziele zu haben. Er gehe davon aus, dass junge Menschen sich an soll einem Konzept orientierten und damit auch bei der Stadtverwaltung „gehalten“ werden können. Hinsichtlich der Thematik Migration fügt er hinzu, dass es im Dienst nach Befähigung und nicht nach Migration gehe.

 

Herr Schwunk sieht das Personalentwicklungskonzept sehr positiv. Es sei für ihn aber eher eine Problembeschreibung. Vielmehr interessiere ihn die spätere Umsetzung. Es müsse ein Schwerpunkt in die Personalgewinnung gelegt werden.

Ebenso müsse man in der Ausbildung neue Wege gehen. Es gehe hier um einen ganzheitlichen Ansatz. Erschreckend sei für ihn die Weiterbildungsquote. Hieran müsse dringend gearbeitet, wenn nicht sogar „geklotzt“ werden.

 

Herr Buck fragt, ob der Entwurf der erste Teil sei und wenn ja, wann mit einer Fortschreibung zu rechnen sei.. Herr Langhard bejaht dies und avisiert den nächsten Teil vorbehaltlich nicht planbarer Entwicklungen für die Ratssitzung im Juli 2021.

 

Herr Ergen führt in Richtung der Herren Feldmann und Schier aus, dass er die Menschen nicht auf ihre Migration reduziere. Die Verwaltung müsse im Aufbau zeigen, dass auch diese Bevölkerungsschicht wahrgenommen und vertreten werde. Er vergleiche es an dieser Stelle mit der Frauenquote, die auch für nichts anderes stehe als für die Vertretung eines Teils der Bevölkerung.

 

Frau Rath antwortet, dass der Personalrat bewusst gegen die Erfassung des Merkmals Migration sei. Es gehe um Qualifikation und Bestenauslese. Gerade bei den jungen Kolleginnen und Kollegen entwickele sich ein Standing, sich nicht als „Migranten“ zu verstehen, da sie in Deutschland geboren seien.

 

Herr Feldmann bemerkt, das das Thema sehr komplex sei und von der Verwaltung auch gesehen werden müsse.

 

Herr Müller befürchtet, dass es bei der Festlegung einer Quote eher zu einer Spaltung der Gesellschaft kommen könne. Vielmehr solle man versuchen ein attraktiver Arbeitgeber für alle zu sein.

 


Das Personalentwicklungskonzept wird zur Kenntnis genommen